Graber Konrad · Ständerat · 2014-09-18
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-18
Wortprotokoll
Um zu wissen, wovon wir sprechen, orientiere ich mich am Initiativtext. Wenn wir der Mehrheit der Kommission folgen, werden wir im nächsten Jahr über diese Initiative abstimmen. Wenn ich den Initiativtext vor Augen habe, lese ich in Absatz 1: "Bund, Kantone und Gemeinden streben eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft an. Sie fördern geschlossene Stoffkreisläufe ..." Absatz 2 verlangt, dass der Bund mittel- und langfristige Ziele setzt, dass in jeder Legislatur ein Bericht verfasst wird und dass man weitere Massnahmen ergreifen kann. Nach Absatz 3 hat der Bund die Möglichkeit, gewisse Fördermassnahmen zu ergreifen. Das ist aus meiner Sicht alles unproblematisch und wird auch, denke ich, in einer Volksabstimmung nur schwer zu bekämpfen sein.
Problematisch wird die Initiative in Artikel 197 Ziffer 8, wo es heisst, dass bis im Jahr 2050 der ökologische Fussabdruck der Schweiz so reduziert werden muss, dass er, auf die Weltbevölkerung hochgerechnet, eine Erde nicht überschreitet. Das ist das Problem dieser Initiative. Wenn man das umrechnet, sieht man, dass das sehr hoch gesetzte Ziele sind. Die Schweiz wird diese Ziele ohne extrem hohe Einschränkungen nicht erreichen können. Aber erklären Sie in einer Abstimmung, dass bis in 35 Jahren gewisse Ziele nicht zu erreichen sind! Das ist wiederum eine Initiative ohne Preisetikett. Bei der Angabe von 35 Jahren wird der normale Stimmberechtigte sagen, das sei eine lange Zeit, die Wirtschaft könne sich darauf ausrichten. Ich bin da anderer Auffassung. Deshalb werde ich die Initiative ablehnen. Sie ist in diesem Punkt auch unrealistisch.
Ich bedaure auf der anderen Seite, dass das Thema des Gegenvorschlages in der Kommission so kritisch aufgenommen wurde. Ich bedaure dies, weil sowohl für die Umwelt wie auch für einen Teil der Schweizer Wirtschaft diese Vorlage ein wichtiger, tragfähiger und auch verkraftbarer Schritt ist. Als Beispiel dient mir hier die Holzindustrie; sie braucht diesen Schritt geradezu, weil es dort beispielsweise die Timber Regulation gibt und damit die Gefahr von Handelshemmnissen für den Export von Schweizer Holz und Holzprodukten in die EU vorliegt. [PAGE 847]
Die Hauptproblematik der Vorlage besteht aus meiner Sicht darin, dass sich die Initiative auf einer strategischen Ebene bewegt, mit - aus Sicht der Initianten - visionären Ideen, und dass sich der Gegenvorschlag mit operativen Detailfragen auseinandersetzt und auch zu weit geht. Der Gegenvorschlag verfügt aber aus meiner Sicht auch über zwei starke Punkte:
1. Die Förderung und Unterstützung freiwilliger Massnahmen bildet die Basis des Entwurfes des Bundesrates; denn überall dort, wo die Wirtschaft selber Lösungen findet, sind regulative Massnahmen, auch nach meiner Auffassung, überflüssig. Das erklärt dann auch die vielen Kann-Formulierungen in der Vorlage, die ja kritisiert werden. Ich glaube, gerade wenn man das nüchtern betrachtet, ist das eine "Starkstelle". Erst wenn freiwillige Massnahmen nicht zustande kommen, sei es wegen Trittbrettfahrer-Problemen oder weil die Organisationsfähigkeit einer Branche zu gering oder der Aufwand zu gross ist, kann der Staat mit limitierten und klar definierten Mitteln aktiv werden.
2. Leider stösst die Vorlage des Bundesrates in einigen Wirtschaftskreisen auf erheblichen Widerstand. Dies irritiert insbesondere, wenn man einen genauen Blick auf die Gegner und die Befürworter aus der Wirtschaft wirft. Auf der einen Seite sind diejenigen, die sich am meisten gegen die Bundesratsvorlage wehren, gar nicht davon betroffen. Auf der anderen Seite begrüssen viele der direkt betroffenen Wirtschaftsakteure wie beispielsweise die IG Detailhandel, in der auch Migros und Coop aktiv sind, oder die Recyclingbranche diese Revision des Umweltschutzgesetzes ausdrücklich. Sie sind von den Vorteilen überzeugt.
Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass Unternehmen, die im Bereich Ressourcenschonung aus eigener Initiative aktiv sind, heute oft kurzfristige Wettbewerbsnachteile zu gewärtigen haben. Sie halten sich an Nachhaltigkeitsstandards bei der Beschaffung ihrer Rohstoffe und versuchen, möglichst effizient und schonend zu produzieren und recyclen. Unternehmen, die sich dagegen nicht um Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz kümmern oder sich um eine Branchenlösung foutieren, können so gegenüber diesen Initiativen und auch fortschrittlichen Akteuren kurzfristig einen Wettbewerbsvorteil ergattern. Hier sind aus meiner Sicht gleich lange Spiesse gefordert.
Die Vorlage hat aber, ich habe es angetönt, auch Schwachstellen. Ich bin erschrocken, als ich bei der Lektüre den Umfang der Fahne - zwanzig Seiten - festgestellt habe. Das geht aus meiner Sicht zu weit, beispielsweise im Bereich der Produktumweltinformation.
Im Rahmen der Anhörungen kamen von verschiedenen Angehörten Verbesserungsvorschläge; diese sind aus meiner Sicht zu berücksichtigen. Die Föderation der schweizerischen Nahrungsmittelindustrien, eine Organisation, die mir beruflich nahesteht, kritisiert beispielsweise die Artikel 35g und 35h zur Frage der Rückverfolgbarkeit bei Lebensmitteln, weil die Rückverfolgbarkeit bereits im Lebensmittelgesetz verankert ist. Dies ist nur ein Beispiel. Aufgrund all der Vorschläge und aller bei den Anhörungen geäusserten Einwände habe ich ein gewisses Verständnis dafür, dass sich die vorberatende Kommission am Ende für eine Tabula-rasa-Lösung entschieden hat, die den Namen "Nichteintreten" trägt.
Mit meinem Rückweisungsantrag will ich eine Verwesentlichung erreichen; ich fordere eine Entschlackung der Vorlage. Es handelt sich dabei um einen dritten Weg - neben einer strikten Ablehnung des Gegenentwurfes oder einer Zustimmung dazu. Eine Rückweisung an die Kommission hat den Vorteil, dass diese das Heft in der Hand behält. Wenn Sie meinem Rückweisungsantrag folgen, soll die Kommission zwar auf den Gegenvorschlag eintreten, sich dann aber bei ihrer Arbeit an drei Hauptpunkten orientieren:
1. Die Kritikpunkte der Anhörungen sind aus meiner Sicht zu berücksichtigen. Es wurden dort auch wertvolle Hinweise zu einzelnen Artikeln formuliert.
2. Die Orientierung an Kosten-Nutzen-Verhältnissen, an der Subsidiarität und der Wirkungseffizienz ist unbedingt beizubehalten.
3. Es ist eine Fokussierung auf die Abfallwirtschaft, das Schliessen von Stoffkreisläufen sowie im Bereich Konsum und Produktion auf ökologisch besonders relevante Rohstoffe vorzunehmen.
Der Sprecher der Kommission hat ja die Situation beim Abfall auch angesprochen: Pro Kopf werden in der Schweiz 690 Kilogramm Abfall produziert, in Deutschland sind es nur 485, in Italien 410 Kilogramm. Da besteht aus meiner Sicht Handlungsbedarf, deshalb auch die Fokussierung unter anderem auf die Abfallwirtschaft.
Sie können nun fragen: Weshalb braucht es eine Rückweisung, wenn das Geschäft bei einem Eintreten ohnehin an die Kommission zurückgeht? Es ist zwar richtig: Bei einem Eintreten geht das Geschäft an die Kommission zurück, das wurde auch vom Kommissionssprecher, der auch die Mehrheit vertritt, so dargelegt. Aufgrund der Beratung in der UREK-SR gehe ich aber davon aus, dass hier kaum Eintreten beschlossen wird, wenn wir nicht gewisse Leitplanken oder gewisse Auflagen für die Weiterberatung verabschieden respektive der Kommission mitgeben. Ein Ziel dieses Rückweisungsantrages ist es also, gewisse Leitplanken für die weitere Arbeit in der Kommission zu setzen. Ich will keine ausufernde Gesetzgebung.
Mit Eintreten und Rückweisung stellen wir klar, dass die Botschaft überarbeitet werden muss, und sagen, in welche Richtung dies zu geschehen hat. Insofern macht es schon einen Unterschied, ob mit oder ohne Rückweisung eingetreten wird. Ich denke, es ist auch eine Frage der Ratseffizienz. Gegenüber dem Rückweisungsantrag Hess Hans hat dieses Vorgehen den Vorteil, denke ich, dass in der Kommission zwar selbstverständlich auch die Zusammenarbeit mit der Verwaltung gesucht wird, dass die Beratungen aber - im Sinne der Ausführungen des Kommissionssprechers - speditiv abgewickelt werden können und wir keine Fristenprobleme haben werden.
Den Entscheid zur allfälligen Entkoppelung von Volksinitiative und Gegenvorschlag, wodurch der Gegenvorschlag zu einer reinen Gesetzesvorlage würde, möchte ich eigentlich im Winter in Kenntnis dieser Vorlage fällen. Auch ich behalte mir noch vor, nicht zwingend einen indirekten Gegenvorschlag zu verabschieden. Ich möchte wissen, was das Ergebnis der Kommissionsberatungen ist und was hier verabschiedet wird, um diese Frage erst dann definitiv zu klären. Das können wir auch noch in der Wintersession tun; der Kommissionssprecher hat das angesprochen.
Ich ersuche Sie also, auf den Gegenvorschlag einzutreten und die Arbeit in der Kommission in der von mir skizzierten Art fortzusetzen. Ich kann nur erwähnen, was der Sprecher der Kommissionsminderheit gesagt hat: Auch die Kantone sind dafür. In meinem Kanton haben wir eine Personalunion zwischen Volkswirtschafts- und Umweltschutzdirektion. Der Kanton Luzern steht hinter dieser Vorlage, deshalb unterstütze ich das Geschäft auch. Ich bin überzeugt, dass es möglich ist, dem Rat eine entschlackte Vorlage im Sinne meiner Ausführungen zu präsentieren, dies im Sinne einer weiterhin kompetitiven Wirtschaft, die sich auch bezüglich Umweltfragen weiterhin auf einem sehr hohen Niveau bewegt.
Packen wir diese Chance, treten wir auf die Vorlage ein, und weisen wir sie an die Kommission zurück.