Vallender Dorle · Nationalrat · 2001-12-11
Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-11
Wortprotokoll
Zunächst drei Vorbemerkungen:
1. Ich respektiere das Recht eines jeden Menschen auf Selbsttötung.
2. Ich lehne die aktive Sterbehilfe oder - richtiger - die gezielte Tötung gemäss Parlamentarischer Initiative Cavalli ab.
3. Zu Ziffer 5 meiner Initiative gebe ich zu Protokoll, dass ich auf die Ausarbeitung dieser Ziffer bei der Behandlung in der Kommission ausdrücklich verzichtet habe.
Was will meine Parlamentarische Initiative? In der knappen Zeit konzentriere ich mich auf die zentrale Ziffer 6, bei der es um die Verhinderung von Missbrauch bei der Suizidhilfe durch Sterbehilfeorganisationen geht.
Nach Ziffer 6b soll die Beihilfe zur Selbsttötung durch Arzt oder Pflegepersonal im Rahmen eines Patientenverhältnisses verboten bleiben, denn nach meiner Meinung ist die Berufsbewilligung gemäss kantonalen Gesundheitsgesetzen wie z. B. im Kanton Zürich keine Lizenz zum Töten. Die Aufgabe auf der Basis des Vertrauens ist ausschliesslich Schmerzlinderung und Heilung.
Bei Ziffer 6c geht es um die eigentliche Missbrauchsbekämpfung bei Sterbehilfeorganisationen. Sie alle wissen, dass die Stadt Zürich neu Sterbehelfer in den Heimen zulässt. Diese Vorschrift ist umstritten und wird von vielen Kantonen und Städten explizit abgelehnt. Ich möchte erreichen, dass Minimalanforderungen für die ganze Schweiz aufgestellt werden, die den Missbrauch eines eventuellen Zutrittsrechtes durch Sterbehilfeorganisationen verhindern. Dabei lehne ich es nicht grundsätzlich ab, dass auch Bewohner und Bewohnerinnen öffentlicher Heime das Recht haben sollen, über den Zeitpunkt ihres Todes und der Inanspruchnahme von zum Beispiel Exit selber zu entscheiden. Aber gerade weil es sich um vorwiegend ältere Personen handelt, hat der Staat eine Schutzpflicht, um zu verhindern, dass ältere Personen von aggressiven Sterbebegleitern in den Tod gedrängt werden.
Weiter bin ich am Hearing darin bestärkt worden, dass die so genannten Schutzvorschriften der Stadt Zürich in der Praxis nicht umgesetzt werden und auch nicht umgesetzt werden können. Ich zitiere Herrn Neukomm, der im Hearing gesagt hat: "Ebenso sind die Bewohner frei beim Empfangen von Besuchen. Wir üben keinerlei Zensur aus. Es ist also denkbar," - so Neukomm, und das war auch schon vorher so, als die Suizidbeihilfe noch verboten war - "dass es in diesem Bereich eine Dunkelziffer gibt, also assistierte Suizide, von denen wir gar nichts erfahren haben." Interessantes Detail: Sterbehilfeorganisationen haben sogar Zutritt zu städtischen Spitälern, da das Besuchsrecht nicht eingeschränkt ist; so Herr Neukomm.
Fazit: Weil man ja nicht wissen will, wer zu Besuch kommt, weder im Spital noch im Heim, weiss man auch nicht, ob es Exit- oder Dignitas-Besucher sind. Nach meiner Meinung werden die Bewohner und Bewohnerinnen von Heimen und Spitälern - zumindest in Zürich - unter dem Deckmantel der Freiheit den Sterbehilfeorganisationen überlassen.
Die negativen Medienberichte über missionarische Sterbehelfer häufen sich denn auch. So betreibt Dignitas ohne Kontrolle einen "Sterbetourismus" vom Ausland in die Schweiz. Herr Minelli ändert gemäss Fernseh- und Zeitungsreportagen gleich selber Testamente und lässt ihm nahe stehende Organisationen begünstigen. Die Erkenntnis über aggressive Sterbehelfer deckt sich denn auch mit der Basler Studie. Diese kommt zum Schluss, dass psychiatrische und soziale Faktoren z. B. für Exit kein Hinderungsgrund sind, [PAGE 1821] beim Selbstmord von Sterbewilligen zu helfen, entgegen den eigenen Richtlinien. So waren z. B. 16 Frauen unter den so genannten Sterbewilligen, die älter als 65 Jahre waren und ihren Partner verloren hatten. Waren dies nicht eher Frauen mit einer akuten Depression, denen anders hätte geholfen werden müssen als mit dem Todesbecher? Aber Tote können nicht mehr reden und haben fast keine Lobby.
Bei uns unterliegen Zahntechniker, Bergführer, Architekten, Ingenieure und viele andere Berufsarten einer Bewilligungspflicht. Sterbehelfer dagegen dürfen unerkannt als selbst ernannte "Todesengel" mit angemasstem Mitleid in staatlichen Spitälern und auch sonst agieren. Das dürfen wir nicht wollen, weder in Zürich noch anderswo.
Ich bitte Sie, meiner Parlamentarischen Initiative Folge zu geben.