Zäch Guido · Nationalrat · 2001-12-11
Zäch Guido · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-11
Wortprotokoll
Meine Motion fordert den Bundesrat zu einem Gesetzesprojekt auf, mit dem die bestehenden Lücken im Bereich der Sterbehilfe geschlossen werden. Es geht einerseits um die indirekte aktive Sterbehilfe, das heisst um die Verabreichung eines Medikamentes - z. B. eines starken Schmerzmittels -, welches aber in hoher Dosis das Leben eines Patienten verkürzen kann. Andererseits geht es um die passive Sterbehilfe, also um den Verzicht auf eine möglicherweise lebensverlängernde Massnahme. Diese beiden Formen der Sterbehilfe sind in der Praxis durch rechtlich nicht verbindliche Empfehlungen der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften erlaubt. Es bestehen darum bei Ärzten und Pflegenden, bei Patienten und ihren Angehörigen sowie auch bei den Juristen oft Unsicherheiten darüber, was im konkreten Fall möglich und zulässig ist. Weder Rechtsgleichheit noch Rechtssicherheit sind damit gewährleistet.
Auch wenn die Erarbeitung klarer Bestimmungen nicht einfach ist, besteht ein unbedingter gesetzgeberischer Handlungsbedarf, vor allem wenn man bedenkt, um welches Rechtsgut es geht, nämlich um das Leben an sich. Auch die Expertenkommission des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes hat 1999 diesen Standpunkt eingenommen, und der Bundesrat hat in seinem Bericht diese Haltung unverändert beibehalten: "Ausserdem spricht sich der Bundesrat für eine ausdrückliche Regelung der passiven und der indirekten aktiven Sterbehilfe aus." Auch in der Stellungnahme zu meiner Motion bestätigt der Bundesrat, dass es beachtliche Gründe dafür gebe, diese Arten von Sterbehilfe ausdrücklich zu regeln. Genau das verlangt meine von 75 Parlamentariern unterstützte Motion.
Im Weiteren will mein Vorstoss die aktive Förderung der Palliativmedizin im Rahmen der Kompetenzen des Bundes und in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen. Es wäre z. B. möglich, in der Ausbildung des medizinischen Personals die Beschäftigung mit palliativen Methoden einzubauen, kantonale Projekte im Bereich der Palliativmedizin finanziell zu unterstützen oder entsprechende Forschungsprojekte des Schweizerischen Nationalfonds gezielt zu fördern.
Meine Motion verlangt konkretes Handeln. Die palliative Behandlung Sterbender ist ein Schlüssel zu einem neuen Verständnis und zu einem neuen Umgang mit dem Tod. Physische, psychische, soziale und geistige Begleitung am Ende des Lebens für alle statt tödliches Gift; Lebenshilfe bis zum Tod statt Sterbehilfe.
In diesem Sinn kann ich Vorstösse zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe nicht unterstützen. Wer sich wie Kollege Cavalli für schwer leidende Menschen einsetzt, verdient unsere hohe Wertschätzung. Wenn aber Herr Cavalli die aktive Sterbehilfe legalisieren will - unter welchen Umständen auch immer -, so bin ich aus innerster Überzeugung dagegen. Aktive Sterbehilfe leisten, heisst aktiv töten, und das darf niemals gesetzlich erlaubt werden. Es hat nichts mit menschlichem Sterben in Würde zu tun.
Der Parlamentarischen Initiative Vallender kann ich eigentlich nicht folgen. Sie will in Ziffer 5 die Beihilfe zur Selbsttötung einer nicht urteilsfähigen Person durch Angehörige erlauben, wenn diese aus Mitleid handeln. Wer nicht urteilsfähig ist, hat Anrecht auf besonderen Schutz und nicht auf Beihilfe mit tödlichem Ausgang. Der Verzicht auf diese Forderung ermöglicht mir jetzt allerdings die Unterstützung ihres Vorstosses.
Stimmen Sie meiner Motion zu. Sie will mehr Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit und einen menschlichen Umgang mit dem Tod. Aus der Suizidforschung ist bekannt, dass die meisten Todeswünsche eigentlich Hilferufe sind. Diese Schreie nach menschlicher Begleitung und Unterstützung sind ernst zu nehmen und dürfen nicht mit tödlichen Giften "abgestellt" werden. Unterstützen Sie bitte meine Motion. Durch die Legalisierung der indirekten aktiven und der passiven Sterbehilfe sowie durch die Förderung der Palliativmedizin wird menschenwürdiges Sterben für alle möglich.
Ich halte an meiner Motion fest. Wir müssen die bestehenden Gesetzeslücken verantwortungsvoll schliessen.