Imoberdorf René · Ständerat · 2014-11-25
Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2014-11-25
Wortprotokoll
Obwohl die Schweiz mit 1 Promille des weltweiten CO2-Ausstosses das Klima nur unwesentlich beeinflusst und jene Länder, die beim Kyoto-Protokoll mitmachen, nur für rund 15 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich sind, habe ich die Änderungen von Doha des Protokolls von Kyoto unterstützt. Die Ergänzung sendet sicher positive Signale aus und setzt, so hoffe ich wenigstens, Anreize für andere Länder, sich mit dieser Problematik auch ernsthaft zu beschäftigen.
Im Gegensatz zum Bundesrat bin ich aber der Meinung, dass die neuen Reduktionsverpflichtungen nur mit einer Anpassung des CO2-Gesetzes erreicht werden können. Mit meiner Motion wird der Bundesrat beauftragt, das CO2-Gesetz so anzupassen, dass die mit den Änderungen von Doha vereinbarte Emissionsreduktion je zur Hälfte im Inland und im Ausland erfolgen kann. Damals, bei der Revision des CO2-Gesetzes, war auch der Bundesrat der Meinung, dass [PAGE 1036] das Reduktionsziel von 20 Prozent nur erreicht werden kann, wenn die Möglichkeit besteht, dass 50 Prozent der Reduktion durch Massnahmen im Ausland erzielt werden können.
Zu den wichtigsten Gründen für eine CO2-Kompensation auch im Ausland: Die Massnahmen des CO2-Gesetzes für die Einhaltung des Reduktionsziels sind auf das Jahr 2020 ausgelegt. Beim Kyoto-Protokoll ist aber nicht nur das Stichjahr 2020 ausschlaggebend, sondern der ganze Zeitraum von 2013 bis 2019. Für diese Jahre werden weiterhin ausländische Emissionsminderungszertifikate nötig sein, um die Kyoto-Verpflichtungen über die ganze Periode erfüllen zu können. Schon aus diesem Grunde ist es nötig und auch ehrlich, dass die Anrechenbarkeit von Reduktionsmassnahmen im Ausland auch ins CO2-Gesetz aufgenommen wird. Damit würde auch das CO2-Gesetz Kyoto-konform. Wir hätten auch eine gesetzliche Grundlage für die Erfüllung des Kyoto-Protokolls.
Gemäss der Internationalen Energieagentur hat die Schweiz mit gut 5 Tonnen pro Kopf einen der tiefsten CO2-Ausstösse der Industrieländer. Das heisst konkret, dass unsere Sparpotenziale limitiert sind und dass dadurch die Reduktion des CO2-Ausstosses immer schwieriger, aufwendiger und vor allem teurer wird. Wir erreichen bald einmal eine Grenze, ab der weitere Massnahmen weder ökologisch noch ökonomisch Sinn machen. Mit jedem zusätzlich eingesparten Prozent wachsen die Kosten exponentiell. Wir sind mit der Problematik des Kosten-Nutzen-Verhältnisses konfrontiert. Massnahmen mit einem vernünftigen finanziellen Aufwand zu ergreifen wird immer schwieriger.
Nun zum wichtigsten Argument: Die Klimaveränderung ist eine globale Herausforderung, sie muss daher auf internationaler Ebene angegangen werden. Kompensationen nur im Inland mögen zwar das Gewissen beruhigen, sie sind aber nicht unbedingt effizient und zielführend.
Die Vermeidung einer Tonne CO2 kostet in der Schweiz gemäss Erfahrungen der Stiftung Klimarappen rund zehnmal so viel wie im Ausland. Mit dem gleichen Geld lässt sich also im Ausland eine zehnmal grössere Wirkung zugunsten des Klimas erzielen. Schon allein aus diesem Grunde müssen wir, wenn es uns wirklich ums Klima geht, die gesetzliche Grundlage dafür schaffen, dass ein wesentlicher Teil der Klimaschutzmassnahmen in Ländern realisiert werden kann, wo künftig die grössten Treibhausgasemissionen zu erwarten sind. Das Kyoto-Protokoll stellt ja dafür bereits die völkerrechtliche Grundlage dar.
Meine Motion verlangt vom Bundesrat auch, dass im Gesetz eine Übergangsregelung geschaffen werden soll, die es bis zum Anschluss der Schweiz an das EU-Emissionshandelssystem ermöglicht, ausländische Emissionszertifikate den Emissionsrechten gleichzustellen. Worum geht es? Seit dem 1. Januar 2013 nehmen 55 energieintensive Unternehmen am Emissionshandel teil. Emissionsrechte, die nicht kostenlos zugeteilt werden, werden vom Bafu über das Schweizer Emissionshandelsregister versteigert. Bei der ersten Versteigerung war der Zuschlagspreis Fr. 40.25 pro Tonne CO2, bei der zweiten betrug er noch 20 Franken. Das ist aber immer noch dreimal so viel wie das, was die Emissionsrechte im europäischen Raum kosten. Der aktuell etablierte Zertifikate-Emissionshandel in der Schweiz benachteiligt also unsere Industrie im internationalen Wettbewerb massiv und zeigt die Grenzen eines kleinen, isolierten Marktes auf. Diese Nachteile müssen durch geeignete Anpassungen des CO2-Gesetzes kompensiert werden, bis mit der angestrebten Verknüpfung mit dem Emissionshandelssystem der EU sichergestellt ist, dass Schweizer Unternehmen den gleichen Preis für ein Emissionsrecht bezahlen wie ihre europäischen Konkurrenten.
Als einen der Gründe für seine ablehnende Haltung zu dieser Motion weist der Bundesrat in seiner Stellungnahme auf die Revision der CO2-Verordnung vom 8. Oktober 2014 hin. Durch diese Revision wird aber die Gleichstellung der Schweizer Unternehmen mit den ausländischen auch nicht erreicht, da diese die Gleichstellung nur in Einzelfällen über die Härtefallregelung ermöglicht. Dabei sind die Kriterien und Nachweise, damit die Unternehmen von der Härtefallregelung profitieren können, dermassen hoch gesteckt, dass eine Gleichstellung mit der ausländischen Konkurrenz kaum realistisch ist.
Aus diesen Gründen möchte ich Sie bitte, meine Motion anzunehmen.