preparatory:AB 175310
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-11-25
Wortprotokoll
Ich möchte gleich noch auf das Votum von Kollege Konrad Graber Bezug nehmen. Ich habe darauf hingewiesen, dass unter Ziffer II der Antrag der Mehrheit nicht nur Absatz 2 betrifft, zu dem es eine Mehrheit und eine Minderheit gibt, sondern dass die Mehrheit der Kommission auch die Fristverlängerung im Bereich der Volksinitiative befürwortet. Wichtig ist Folgendes: Die Mehrheit beantragt klar, dass diese Vorlage in der Gesamtabstimmung angenommen wird. Wenn in der Gesamtabstimmung die Vorlage angenommen wird, dann wird nachher die Behandlungsfrist der Volksinitiative gemäss Artikel 105 Absatz 1 ParlG um ein Jahr verlängert, das heisst bis zum 6. März 2016. Wenn die Gesamtabstimmung jetzt negativ ausfallen würde, dann hiesse das, dass die Behandlungsfrist vom 5. März 2015 ins Zentrum rücken würde. Ohne Verlängerung würde das also bedeuten, dass die Schlussabstimmung in der ersten Sessionswoche der Frühjahrssession 2015 stattfinden müsste. Das heisst auch, dass zwischenzeitlich das ganze Verfahren betreffend den Nationalrat abgewickelt werden müsste.
Aus diesen Überlegungen bitte ich Sie noch einmal, bei Ziffer II in Absatz 2 der Mehrheit zu folgen und auch der Verlängerung der Behandlungsfrist zuzustimmen. Wenn wir diesen Punkt erledigt haben, dann kommen wir noch zur ersten Vorlage dieser Thematik. Dort haben wir unter Artikel 2 nachher den Entscheid zu fällen, ob wir Volk und Ständen diese Initiative zur Annahme oder zur Ablehnung empfehlen.