preparatory:AB 175320
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-11-25
Wortprotokoll
Hier geht es um die vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG). Die Ergänzung in Absatz 1, im letzten Satz, soll es künftig dem Bundesrat ermöglichen, dass aus dem Ertrag der VEG auch Vollzugskosten, also einschliesslich der Aufsichtskosten, des Bundes im Bereich der VEG durch die Gebühr finanziert werden können. Diese Regelung ist analog zu Artikel 38 des CO2-Gesetzes, dort im Kapitel "Verwendung der Erträge", und zu Artikel 35a Absatz 9 USG im Kapitel "Lenkungsabgaben" und bezüglich der flüchtigen organischen Verbindungen formuliert. Die Aufsicht über die mit der VEG betrauten Organisationen ist in den jeweiligen Verordnungen geregelt.
Zu den Absätzen 2 und 3 habe ich keine Bemerkungen.
Im Namen der Kommission bitte ich Sie, bei Artikel 32abis dem bundesrätlichen Entwurf zuzustimmen.