Graber Konrad · Ständerat · 2014-11-25
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2014-11-25
Wortprotokoll
Wie der Kommissionspräsident ausgeführt hat, gibt es hier den Entwurf des Bundesrates, den Antrag der Mehrheit und den Antrag der Minderheit. Sowohl der Bundesrat als auch die Mehrheit wollen eine Sammelpflicht. Sie gehen damit am weitesten, während die Minderheit vollständig darauf verzichten will. Ich habe mir überlegt, ob es nicht sinnvoll ist, den Grundsatz, der das Gesetz prägt, den Gedanken der Subsidiarität, mit einem Einzelantrag zu stärken.
Erstens möchte ich eine Kann-Formulierung einfügen. Mit dieser Kann-Formulierung bringe ich zum Ausdruck, dass in erster Linie die Wirtschaft selbst gefordert ist, freiwillig ausreichende Massnahmen zu treffen. Diesen muss auch in Artikel 30b Absatz 2bis Vorrang gegeben werden. Freiwillige Massnahmen der Wirtschaft funktionieren ja auch bekanntlich. Wir treffen hohe Sammelquoten an, effiziente Finanzierungssysteme. Ich denke z. B. an die Sammlung von PET, Weissblech, Aluminium und Glas mit Sammelquoten von mehr als 90 Prozent.
Mir scheint es zweitens auch wichtig - die Kommission hat das angesprochen -, dass mit Anhörungen eine Absprache zwischen den Behörden und der Wirtschaft gefördert wird und damit die Praxistauglichkeit der Massnahmen, die getroffen werden sollen, wie Sammel- oder Reduktionsziele, erörtert wird, damit man also nicht irgendetwas in die Welt setzt, das letztlich nicht praxistauglich ist. Das ist an sich eine Selbstverständlichkeit. Hier hat die Mehrheit der Kommission in ihrer Fassung von Absatz 2bis das Wort "Anhörung" verwendet. Das ist für mich zu wenig verbindlich. Ich habe hier aus meiner Sicht eine bessere Formulierung: "unter Einbezug der Wirtschaft". Das bedeutet, dass man nicht nur zuhört, sondern im Dialog mit der Wirtschaft nach wirtschaftlich möglichst tragbaren Lösungen Ausschau hält.
Mit dem dritten Punkt möchte ich auch eine Priorisierung der Massnahmen einfügen. Diese Priorisierung soll sich an der Wirkungseffizienz ausrichten. Das heisst, die zur Verfügung stehenden Ressourcen sollen für Massnahmen eingesetzt werden, welche in Bezug auf die Umweltbelastung die grösste Wirkung haben. Die Möglichkeit, die [PAGE 1017] Verpackungsmenge zu reduzieren, ist bestimmt wirkungseffizient und muss prioritär geprüft werden. Sie ist umweltfreundlicher und oft auch kostengünstiger als hohe Recyclingquoten. Daher kann es unter Umständen zielgerichteter sein, Reduktions- statt Sammelziele anzustreben. Es geht also in erster Linie um einen schonungsvollen Umgang mit den Ressourcen, und dann, wenn es nicht anders geht, soll man auch Sammelziele einsetzen. Ich denke an das Beispiel PET: Dank optimierten Kunststoffflaschen, welche dünner und deren Deckel kleiner sind, werden jedes Jahr mehrere Hundert Tonnen Kunststoff weniger in Umlauf gebracht. Das soll im Vordergrund stehen.
Zusammengefasst: Mit einer Kann-Formulierung möchte ich im Gesetz den Gedanken der Subsidiarität stärken. Die Wirtschaft soll einbezogen und nicht nur angehört werden. Schliesslich gibt es eine starke Orientierung an der Wirkung.
Ich bitte Sie, meinem Einzelantrag zuzustimmen, mit dem ich auch versuche, zwischen Mehrheit und Minderheit eine Brücke zu bauen.