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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2014-11-25

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-11-25

Wortprotokoll

Zunächst zur Minderheit und zu den Ausführungen von Kollege Georges Theiler: Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, dieser zu folgen. Die Kommissionsmehrheit beantragt bei Absatz 2bis in expliziter Anwendung des Subsidiaritätsprinzips eben die Ergänzung "nach Anhörung der Betroffenen". Streng rechtlich gesehen wird dem Subsidiaritätsprinzip eigentlich durch die im gleichen Satz später genannte Voraussetzung "wenn dies notwendig ist" bereits Rechnung getragen. Mit der expliziten Aufnahme der Ergänzung "nach Anhörung der Betroffenen" will die Mehrheit aber das Anliegen der IG Detailhandel Schweiz aufnehmen, dass die Anhörung eben zwingend stattfinden muss, bevor der Bundesrat eine Sammelpflicht für Verpackungen einführt, um deren Verwertung sicherzustellen.

Sodann ist diese Bestimmung eben auch mit Artikel 30d Absatz 4 gekoppelt. Das heisst, die Notwendigkeit einer Sammelpflicht für Verpackungen ist nur dann gegeben, wenn neben allen anderen Voraussetzungen - ökologischer Nutzen, wirtschaftliche Tragbarkeit, Rohstoff- und Energieeffizienz - auch das Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen klar positiv ist. Es geht hier also nur um Produkte, die der Verwertungspflicht unterstehen. Dabei gilt die Voraussetzung, dass die Verwertung einzig und allein mit dieser Sammelpflicht sichergestellt werden kann. In diesem Sinne bitte ich Sie also, der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Zum Antrag Graber Konrad: Wie Georges Theiler es bereits gesagt hat, lag dieser Antrag der Kommission in dieser Form nicht vor. Inhaltlich haben wir dieses Anliegen aber diskutiert. In den Anhörungen ist eigentlich bereits der Vorschlag der Interessengemeinschaft für die Optimierung des Recyclings von Aluminium-Verpackungen (Igora) so ausgeführt worden. Neu heisst es im Einzelantrag Graber Konrad nun "unter Einbezug der Wirtschaft" statt "in Absprache mit der Wirtschaft" und ist das auf die Sammlung und die Reduktion bezogene Wort "freiwillig" gestrichen. Hier liegen also die Unterschiede zur Formulierung der Mehrheit. An der Anhörung hat sich die Igora eigentlich dahingehend geäussert, dass der Staat nur subsidiär eingreifen und die Wirtschaft weiterhin freiwillige Massnahmen umsetzen solle, weil gute Strukturen für eine ständige Optimierung eben bereits vorhanden seien. Zudem dürfe es nicht sein, dass nichtwiederverwertbare Materialien eingesetzt würden, nur weil die Verwendung von verwertbaren Materialien eine Sammelpflicht zur Folge haben und daher bei den Unternehmen Kosten verursachen könne. In einer weiteren Sitzung am 3. November 2014 hat sich auch Frau Bundesrätin Leuthard in diese Richtung geäussert und klar argumentiert, dass von einer Streichung dieser Sammelpflicht abgesehen werden soll.

In diesem Sinne hat die Mehrheit dann die Formulierung, wie sie auf der Fahne aufgeführt ist, aufgenommen und verabschiedet, und ich bitte Sie, dieser Mehrheit zu folgen. [PAGE 1018]