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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2014-11-25

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-11-25

Wortprotokoll

Mit diesem Artikel 49a wird die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass zur Schonung der Ressourcen und zur Verbesserung der Ressourceneffizienz Informations- und Beratungsprojekte sowie der Austausch und die Koordination zwischen den Projekten unterstützt werden können. Ebenso soll der Bund dadurch die Möglichkeit haben, wichtige Initiativen Dritter unterstützen und fördern zu können. Beispiele dafür sind gemäss Botschaft Informationsprojekte, Expositionen und Kampagnen zu Themen der Ressourcenschonung und der Ressourceneffizienz oder allenfalls die Weiterentwicklung internationaler Standards. Dabei grenzt sich die Förderung von Information und Beratung im Bereich der Ressourcenschonung und Ressourceneffizienz klar von den vergleichbaren Aufgaben in anderen Politikbereichen ab, wie beispielsweise in der Energiepolitik, wo die Förderung im Energiegesetz geregelt ist. Das Ziel muss es nun sein, die Koordination zwischen diesen Politikbereichen zu gewährleisten und entsprechende Synergien sinnvoll zu nutzen.

Schliesslich ist die Kommission mehrheitlich der Überzeugung, dass die entsprechenden Finanzhilfen dabei 30 Prozent der Kosten - entgegen den vom Bundesrat vorgeschlagenen 40 Prozent - nicht überschreiten dürfen. Denn überzeugende Projekte werden auch dann realisiert werden, wenn der Bund mit maximal 30 Prozent der Gesamtkosten signalisiert, dass es sich bei diesen Vorhaben um etwas Sinnvolles handelt. [PAGE 1028]

Aufgrund dieser Ausführungen bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und Artikel 49a eben in der vorliegenden Fassung der Mehrheit zu genehmigen. Der Vollständigkeit halber weise ich auch hier darauf hin: Wenn sich der Antrag der Kommissionsmehrheit durchsetzt, muss auch über die Ausgabenbremse befunden werden.

Den Antrag der Kommissionsminderheit zu diesem Artikel begründet Herr Theiler.