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Frehner Sebastian · Nationalrat · 2013-09-11

Frehner Sebastian · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-11

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, entgegen der Haltung des Bundesrates, die Annahme der vorliegenden Motion.

Wie schon in der Begründung ausgeführt, möchten viele Versicherte das KVG-Obligatorium und die Zusatzversicherungen gemäss VVG beim gleichen Anbieter abschliessen. Im obligatorischen Bereich bieten alle Krankenkassen genau die gleichen Leistungen an, allerdings zu einem unterschiedlichen Preis. Und das kann jedes Jahr ändern. Im Kanton Basel-Stadt beispielsweise ist in einem Jahr die Assura die günstigste Kasse, im nächsten Jahr die Groupe Mutuel. Die obligatorische Krankenversicherung kann jedes Jahr per Ende November, unter Berücksichtigung einer einmonatigen Frist, auf Ende Jahr gekündigt werden. Im überobligatorischen Bereich sind die Krankenkassen frei, den Kündigungstermin und die Frist zu wählen. Die Mehrzahl der Kassen haben eine dreimonatige Kündigungsfrist und als Termin den 31. Dezember. Die Kündigung muss also bis spätestens Ende September erfolgen. Weil die Prämien für die Grundversicherung vom BAG erst auf den 1. Oktober genehmigt werden, können die Versicherten die Krankenversicherung nach KVG und die Zusatzversicherung nach VVG nicht zusammen kündigen. Deshalb ist es wichtig, dass das BAG die Prämien auf Ende August genehmigt. Dann haben nämlich die Versicherten die Möglichkeit, bei Bedarf die obligatorische und die Zusatzversicherung zusammen zu kündigen und den Versicherer zu wechseln.

Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Die Gründe dafür sind aber nicht stichhaltig. Der Bundesrat sagt, die Krankenkassen müssten dann die Prämien früher zur Bewilligung einreichen, weshalb die Ermittlung der Prämien ungenauer wäre. Die Versicherungen müssten dies aber gar nicht zu einem früheren Zeitpunkt tun. Das BAG erhält die Prämien spätestens Ende Juli und hat dann einen Monat Zeit, sie zu bewilligen. Das reicht bei Weitem aus. Sowieso kommt es nur sehr selten vor, dass das BAG eine Korrektur vornimmt.

Weiter sagt der Bundesrat, die Motion sei nicht zielführend, weil es im VVG keine obligatorischen Kündigungstermine und -fristen gebe. Das trifft zwar zu, die Mehrheit der VVG-Versicherungen laufen aber eben auf Ende Jahr aus und kennen eine dreimonatige Kündigungsfrist. Für die Mehrheit der Versicherten würde die Änderung also durchaus Sinn machen.

Weiter führt die Regierung an, dass die Versicherten weniger Zeit hätten, die verschiedenen KVG-Angebote zu vergleichen. Das stimmt zwar, die Wahl ist aber auch nicht schwierig. Da alle Versicherer das gleiche Obligatorium anbieten müssen, unterscheiden sich die Angebote im Wesentlichen nur durch den Preis.

Den Versicherten würde die angestrebte Lösung helfen, bessere Versicherungsprodukte für sich auszusuchen, da sie im Zeitpunkt ihres Entscheids über alle wichtigen Informationen betreffend die Angebote nach KVG und VVG verfügen.

Machen wir also einen Schritt in Richtung mehr Transparenz und verbesserte Wahlmöglichkeiten für die Konsumentinnen und Konsumenten! Ich bedanke mich für die Unterstützung meiner Motion.