Fischer Roland · Nationalrat · 2013-09-11
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2013-09-11
Wortprotokoll
Meine Minderheit beantragt bei Artikel 2 des Gripen-Fondsgesetzes eine Obergrenze für den Fonds.
Die Finanzierung von grossen Infrastrukturvorhaben und -investitionen via Fonds hat seit der Einführung der Schuldenbremse Hochkonjunktur. Mit regelmässigen Einlagen in einen Fonds lassen sich quasi Investitionsspitzen glätten. Hohe, unregelmässige Ausgaben, die im Rahmen der Schuldenbremse Einsparungen in anderen Aufgabengebieten nach sich ziehen würden, können so vermieden werden. So ist es auch beim Gripen-Fonds: Jährlich werden rund 300 Millionen Franken in den Fonds eingelegt, aus welchem die unregelmässigen Zahlungen gemäss Zahlungsplan getätigt werden. Unter die Schuldenbremse fallen dabei nur noch die regelmässigen, ordentlichen jährlichen Einlagen in den Fonds, nicht jedoch die unregelmässigen Entnahmen.
Die Errichtung von immer mehr Fonds ist finanzpolitisch fragwürdig. Diese Fonds reduzieren die Transparenz, und es besteht die Gefahr, dass die Schuldenbremse ausgehebelt [PAGE 1309] wird. Aus rein finanzpolitischer Sicht müsste man deshalb den Gripen-Fonds ablehnen.
Der Gripen-Fonds ist jedoch im Kontext dieser Beschaffung durch die Armee zugegebenermassen ein intelligentes Konstrukt, welches mehrere Fliegen mit einer Klappe schlägt. Die Glättung der Ausgaben habe ich bereits angesprochen; das fällt jedoch vor dem Hintergrund des Zahlungsplans gar nicht mehr so stark ins Gewicht. Da wir aber auf Bundesebene kein Finanzreferendum kennen, ermöglicht das Gesetz im Weiteren, gegen die Beschaffung des Kampfflugzeugs das Referendum zu ergreifen, was wir auch tun werden.
Weniger glücklich sind wir hingegen mit weiteren Eigenschaften dieses Fonds. So sehen z. B. die Absätze 2 und 3 von Artikel 2 vor, dass Kreditreste aus anderen Bereichen des Armeeplafonds temporär im Gripen-Fonds parkiert und somit auf zukünftige Jahre übertragen werden können. Die Armee verfügt deshalb, solange die Beschaffung andauert, über ein finanzpolitisches Instrument, welches anderen Departementen mit Ausnahme der Verkehrsfonds nicht zusteht. So hat das Parlament die Möglichkeit, im Rahmen der Nachtragskredite allfällige absehbare Kreditreste, die sich z. B. aufgrund von Projektverzögerungen ergeben, im Verteidigungsbudget eines bestimmten Jahres in den Gripen-Fonds einzulegen.
In den Folgejahren können sodann die Mehreinlagen mit einer Reduktion der ordentlichen Einlagen wieder kompensiert werden. Dadurch stehen im Budget mehr Mittel für die nunmehr ausführungsreifen Projekte in anderen Ausgabenbereichen zur Verfügung. Die Kreditreste können somit auf elegante Weise in die folgenden Jahre übertragen werden.
Angesichts des Umstandes, dass die Einrichtung des Fonds eine Volksabstimmung ermöglicht, sind wir bereit, diese finanzpolitisch fragwürdigen zusätzlichen Instrumente zu akzeptieren. Wir verlangen jedoch, dass eine Obergrenze in der Höhe des Verpflichtungskredites festgelegt und somit von vornherein vermieden wird, dass der Gripen-Fonds im grossen Stil zur Übertragung von Kreditresten des Verteidigungsbereichs benutzt wird. Sollte das neue Flugzeug wider Erwarten doch teurer werden, als ursprünglich vorgesehen - wir wissen, dass solche finanziellen Risiken bestehen -, so muss neben der blossen Erhöhung des Verpflichtungskredites auch das Gripen-Fondsgesetz geändert werden, was dann eine zusätzliche Hürde darstellt.
Ich bitte Sie deshalb, meine Minderheit zu unterstützen und den Gripen-Fonds mit einer Obergrenze auszustatten.