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preparatory:AB 175533

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2013-09-11

Wortprotokoll

Ja, das können Sie, das ist unsere Praxis. Überall dort, wo eine Immobilie frei wird, werden zuerst die Kantone und Gemeinden angeschrieben; sie können ihr Angebot einreichen. Das funktioniert gut. Mir wäre kein Beispiel bekannt, bei dem wir das nicht gemacht hätten. Es geht dann manchmal recht lange, bis eine Gemeinde einen entsprechenden Kreditbeschluss gesprochen und die Umzonung vorgenommen hat. Aber diese Vorgabe halten wir selbstverständlich ein.