Randegger Johannes · Nationalrat · 2001-12-12
Randegger Johannes · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-12
Wortprotokoll
Mit Qualifikationen wie wertvoll, lobenswert und sympathisch wurde die von den Gewerkschaftsjugendverbänden und weiteren Jugendorganisationen mit 113 032 Unterschriften zustande gekommene Volksinitiative "für ein ausreichendes Berufsbildungsangebot", die Lehrstellen-Initiative, in der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur aufgenommen. Wenn auch der vorgeschlagene Weg für ein ausreichendes Berufsbildungsangebot zum Vornherein nicht mehrheitsfähig war, so hat doch das Engagement der Jungen für ein ausreichendes und zukunftfähiges Berufsbildungsangebot in der Kommission grosse Anerkennung ausgelöst und einen tiefen Eindruck hinterlassen. Dementsprechend ernsthaft und motiviert wurden die Anliegen der Initianten diskutiert und wurde nach Lösungen gesucht, um möglichst viele Grundsätze der Initiative ins neue Berufsbildungsgesetz zu übertragen.
Die Initiative will ein Recht auf berufliche Grundausbildung in der Verfassung verankern. Die erforderlichen Mittel sollen durch die Arbeitgeber in einem staatlichen Berufsbildungsfonds bereitgestellt werden. Der Fonds soll über eine Berufsbildungsabgabe der Arbeitgeber finanziert werden. Die Initianten sehen dabei eine Umlagefinanzierung vor. Arbeitgeber, die keine Ausbildungsplätze anbieten, müssen Beiträge bezahlen. Arbeitgeber, die Lehrstellen anbieten, können ihre Ausbildungskosten in Abzug bringen. Kurz: Wer nicht ausbildet, muss bezahlen. Im Weiteren muss die Ausbildung laut den Initianten Qualitätsansprüchen genügen und kann in Betrieben, Berufsschulen, Berufsverbänden und anderen Institutionen unter staatlicher Aufsicht erfolgen.
Der Bundesrat lehnt die Initiative aus folgenden Gründen ab:
1. Weil er die Sozialziele in der Bundesverfassung und die vorhandenen Gesetze als genügend erachtet, um allen Menschen in der Schweiz eine angemessene Ausbildung zu ermöglichen. Ein verfassungsmässiges Individualrecht auf Bildung käme einem Fremdkörper im schweizerischen Verfassungsrecht gleich.
2. Weil mit der Schaffung eines staatlichen Berufsbildungsfonds falsche Anreize zur Förderung der beruflichen Grundausbildung geschaffen würden.
3. Weil die Umsetzung der Initiative mit beachtlichen administrativen Mehraufwendungen und einem Verlust an Praxisnähe in der beruflichen Grundausbildung verbunden wäre, was letztlich zu einem abnehmenden Interesse der Unternehmen für die bewährte duale Berufsausbildung führen würde.
Hingegen will der Bundesrat mit dem neuen Berufsbildungsgesetz als indirektem Gegenvorschlag einer zukunftsfähigen beruflichen Grund- und Weiterbildung Rechnung tragen.
Die WBK hat sich in zwei Phasen mit der Lehrstellen-Initiative auseinander gesetzt: Am 11. Februar wurde eine Delegation des Initiativkomitees zu einer Anhörung eingeladen, und am 18. Mai hat die Kommission nach Abschluss der ersten Lesung zum neuen Berufsbildungsgesetz inhaltlich zur Initiative Stellung genommen.
Neben dem geforderten Recht auf berufliche Grundbildung nach Abschluss der obligatorischen Volksschule machten die Befürworter der Initiative Strukturmängel in der Berufsausbildung aus, die mit einem staatlich gelenkten Bonus-Malus-System besser und rascher behoben werden könnten, als dies mit dem Konzept des Bundesrates möglich wäre. Sie stützen sich dabei auf eine vom BBT bei Herrn Professor Sheldon in Auftrag gegebene Studie über die Berufsausbildung in der Schweiz, die unter anderem zum Schluss kommt, dass 30 Prozent der jungen Leute mit einer abgeschlossenen Berufslehre bereits im Alter von 24 Jahren den Beruf gewechselt haben, dass im Sektor Bau und Industrie 38 Prozent mehr Lehrlinge ausgebildet werden, als der Markt braucht, und dass im Tertiärsektor ein Mangel an Lehrabsolventen besteht, der mit 20 Prozent beziffert wurde.
Die Kommission hat erste Berufswechsel mit 24 Jahren positiv gewertet, weil sie zeigen, dass viele junge Leute flexibel, mobil und lernbegierig sind und zudem über eine ausbaufähige Grundausbildung verfügen.
Es wurde auch betont, dass gewisse berufliche Grundbildungen, wie z. B. der Elektromonteur, richtige Basisberufe sind, die ein Umsteigen in bis zu zwölf neue Berufsfelder erlauben. Die Kommission war auch mehrheitlich der Meinung, dass ein staatliches Bonus-Malus-System die Berufswahl nicht besser auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes ausrichtet, weil mit dem Grundsatz "Wer nicht ausbildet, der bezahlt" auch in übersättigten Berufen und in nicht zukunftsfähigen Berufsfeldern sowie in ungeeigneten Betrieben Lehrstellen angeboten werden. Diese Auffassung bestätigt eine Studie der Konjunkturforschungsstelle der ETH. Sie kommt zum Schluss, dass allgemeine Bildungsinvestitionen, wie sie mit den Lehrstellenbeschlüssen I und II wirklich in Kraft gesetzt wurden, besser geeignet sind, um Disparitäten im Markt zu beheben, als dies mit direkten staatlichen [PAGE 1853] Markteingriffen, mit einem Bonus-Malus-System, möglich ist.
Ein weiteres Argument der Initianten ist der Rückgang der Betriebe und Unternehmen, die Lehrstellen anbieten. Nach den Angaben der Initianten waren 1985 noch 33 Prozent aller Schweizer Unternehmen Lehrbetriebe. 1995 waren es nur noch 21 Prozent. 1995 und 1996 waren aber auch die Jahre mit der höchsten Arbeitslosigkeit in unserem Lande seit dem Zweiten Weltkrieg und mit grossen Umstrukturierungen in unserer Wirtschaft - eine Zeit also, in der dementsprechend weniger Lehrstellen angeboten wurden. Das Parlament hat damals mit dem Lehrstellenbeschluss I rasch reagiert und mit Überbrückungsmassnahmen, Basiskursen, Lehrstellenwerbung, der Einführung des Lehrstellenbarometers und anderen Massnahmen die Lehrstellenknappheit wirksam bekämpft. Die Lehrstellen-Initiative stammt aus dieser Zeit. Zu behaupten, sie sei lediglich eine Blüte der Rezession, wäre aber keineswegs angemessen. Die Initiative hat unbestrittenermassen der Berufsausbildung in Politik und Gesellschaft neuen Aufwind gegeben und zu einem innovationsfreundlichen Klima beigetragen.
Heute ist die Situation auf dem Lehrstellenmarkt stabilisiert, ja, die Zahl der unbesetzten Lehrstellen ist laut den neuesten Erkenntnissen des Lehrstellenbarometers für das Jahr 2001 sogar weiter gewachsen. Die Zahl ist weiter gewachsen, weil einerseits die Betriebe wegen der verbesserten Wirtschaftslage wieder vermehrt ausbilden und andererseits die Wirkung der geburtenschwächeren Jahrgänge bereits spürbar wird. Mit dem letzte Woche in diesem Hause einstimmig verabschiedeten neuen Berufsbildungsgesetz wurden wichtige Erfolgsfaktoren aus den Lehrstellenbeschlüssen I und II, Elemente aus der Lehrstellen-Initiative und weitere Massnahmen ins Recht gesetzt, damit ein ausreichendes Angebot an zukunftsfähigen Lehrstellen vorhanden ist. Die wichtigsten Instrumente dazu rufe ich Ihnen nochmals kurz in Erinnerung:
1. Das Frühwarnsystem: Erstens wird mit dem Lehrstellenbarometer jährlich Auskunft über Angebot und Nachfrage gegeben. Zweitens gibt das Lehrstellenbarometer Hinweise zu den Berufsneigungen der jungen Leute.
2. Das Instrument gegen konjunkturelle Einbrüche im Lehrstellenmarkt, also gegen Ungleichgewichte: Artikel 11b des Berufsbildungsgesetzes, den wir letzte Woche gutgeheissen haben, führt aus, dass der Bundesrat befristete Massnahmen zur Bekämpfung von konjunkturell bedingten Ungleichgewichten im Lehrstellenmarkt ergreifen kann. Das heisst mit andern Worten: Es kann mit politischem Druck rasch reagiert werden.
3. Das Instrument gegen strukturelle und regionale Schwächen in der beruflichen Grundausbildung und im Weiterbildungsbereich: Gemäss Artikel 55 des Berufsbildungsgesetzes sind heute Beiträge zur innovativen Entwicklung der Berufsbildung im Gesetz festgehalten. Gemäss Artikel 56 des Berufsbildungsgesetzes können Beiträge für besondere Leistungen im öffentlichen Interesse geleistet werden. Wir haben letzte Woche auch für diesen Bereich bezüglich der beiden Artikel 55 und 56 beschlossen, dass 2,5 Prozent der Bundesaufwendungen fix dem Innovationsbereich und den regionalen Projekten zur Verfügung stehen werden. Das sind jährlich 50 bis 60 Millionen Franken. Damit kann sehr viel erreicht werden.
Schliesslich hat der Berufsbildungsrat, dessen Einsetzung wir letzte Woche beschlossen haben, die Aufgabe, diese Projekte zu beurteilen und dem Bundesrat Antrag zu stellen.
4. Das Instrument zur Vermeidung der Trittbrettfahrer ist Artikel 61. Der in Artikel 61 festgelegte Berufsbildungsfonds, der von den Branchen gesteuert wird und den der Bundesrat auf deren Antrag für alle Betriebe der Branche allgemein verbindlich erklären kann, ist ebenfalls ein wirksames Instrument. Allein schon die Tatsache, dass dieser Fonds für allgemein verbindlich erklärt werden kann, wird seine Wirkung nicht verfehlen und die Zahl der Trittbrettfahrer reduzieren.
In der Kommission wurde immer wieder betont, dass die Lehrlingsausbildung neben der Nachwuchssicherung auch eine grosse soziale Verantwortung der Betriebe und Unternehmen darstellt. Diese soziale Verantwortung der Betriebe und der Ausbildner ist die Seele der Berufsausbildung, die sicher Schaden nehmen würde, wenn nur noch aus finanziellen Gründen, einem rigiden staatlichen Bonus-Malus-System, Lehrlinge ausgebildet würden. Das Fazit der Diskussion in der WBK lautet: Die Absicht der Initiative ist gut, der vorgeschlagene Weg ist falsch, das neue Berufsbildungsgesetz ist die wesentlich bessere Lösung.
Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die WBK mit 14 zu 6 Stimmen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.