Büchler Jakob · Nationalrat · 2013-09-11
Büchler Jakob · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-11
Wortprotokoll
Mit meinem Vorstoss möchte ich den Bundesrat beauftragen, dafür zu sorgen, dass bei der Berechnung des Invaliditätsgrades von Landwirten als Einkommen aus der IV das durchschnittliche Einkommen des Bauernstandes berücksichtigt wird. Es ist zu gewährleisten, dass ein teilinvalider Landwirt zusammen mit der IV-Rente ein angemessenes Einkommen erzielen kann, um so den Betrieb weiterführen zu können, bis die nächste Generation die Betriebsführung übernehmen kann. Heute ist es so, dass ein Landwirt, wenn er durch einen Unfall in eine Teilinvalidität gerät, von der IV weder eine Rente erhalten wird noch auf Eingliederungsmassnahmen zählen kann. Diese Regelung ist stossend, da ein Landwirt oft motiviert ist, auch mit einer eingeschränkten Arbeitsfähigkeit auf dem Hof zu arbeiten. Die aktuelle Rechtspraxis kann aber dazu führen, dass ein gut geführter bäuerlicher Familienbetrieb aufgegeben werden muss, auch wenn eine Fortführung durch die nächste Generation in einigen Jahren möglich wäre. Es geht hier also um die Überbrückung der Zeit zwischen zwei Generationen. Ich meine, das mache Sinn, damit ein Betrieb dann auch an die jüngere Generation weitergegeben werden kann.
Ich bitte Sie, meine Motion zu unterstützen.