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Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2013-09-11

Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-11

Wortprotokoll

Die Vergütung ärztlicher Komplementärmedizin durch die Grundversicherung und die weiteren Sozialversicherungen wie IV, Suva und Militärversicherung ist eine Kernforderung des Verfassungsartikels 118a, Komplementärmedizin, der vom Volk am 17. Mai 2009 mit 67 Prozent Jastimmen klar angenommen worden ist. Das Eidgenössische Departement des Innern hat am 31. Mai 2011 die Krankenpflegeverordnung entsprechend angepasst und die fünf ärztlichen Leistungen anthroposophische Medizin, klassische Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie und traditionelle chinesische Arzneimitteltherapie befristet in den Leistungskatalog der Grundversicherung aufgenommen. Die fünf Methoden sind auch von der Militärversicherung und von der Unfallversicherung zu vergüten, um die unzulässige Einschränkung der Therapiefreiheit zu beseitigen und um allen Patientinnen und Patienten die gleichen Therapiemöglichkeiten zu gewähren. Gerade verunfallte Personen, im Zivilleben oder im Militär, sind zur Rehabilitation auf eine gute Zusammenarbeit von Schul- und Komplementärmedizin angewiesen. [PAGE 1330]

Seit 2011 arbeitet das EDI daran, den Volkswillen umzusetzen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der beiden Motionen mit der Begründung, die Forderungen seien erfüllt. Wichtig ist mir, geschätzter Herr Bundesrat, dass die Entschädigung ärztlicher Leistungen der Komplementärmedizin durch die Militär- und die Unfallversicherung wirklich schweizweit einheitlich gehandhabt wird, was in der Vergangenheit nicht der Fall war. Alle Patientinnen und Patienten haben ein Anrecht auf ärztliche komplementärmedizinische Leistungen. Allenfalls ist es sinnvoll, dass das Bundesamt für Sozialversicherungen ein Kreisschreiben verfasst, in dem das Verfahren geregelt und beschrieben wird. Aufgabe der Patientenstellen wird es sein, die Patientinnen und Patienten auf diese Möglichkeiten aufmerksam zu machen.

Weil die Forderungen im Wesentlichen erfüllt sind, ziehe ich die beiden Motionen zurück.

[VS]