Reimann Lukas · Nationalrat · 2013-09-12
Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-12
Wortprotokoll
Die vorliegende Motion möchte, dass Personen ohne gültige Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz zukünftig von der Krankenkassenprämienverbilligung ausgeschlossen werden. Wir sprechen hier von Personen, welche sich rechtswidrig und illegal in der Schweiz aufhalten. Diese Personen sollen nicht auch noch Anspruch auf eine Verbilligung der Krankenkassenprämien haben. Ein solcher Anspruch ist ungerecht gegenüber allen rechtschaffenen Prämienzahlern, welche - ob nun mit oder ohne Prämienverbilligung - unter den steigenden Krankenkassenprämien leiden. Es ist ein falsches Zeichen gegenüber den Steuerzahlern, und es bringt zusätzliche Kosten und Belastungen für die Kantone. Ein finanzieller Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung soll Personen vorbehalten sein, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Sie sollen eine Prämienverbilligung erhalten.
Die Prämienverbilligung ist aus verschiedenen Gründen sehr problematisch. Erstens besteht ein grosses Missbrauchspotenzial bei den Sans-Papiers, denn die Ämter können mangels Papieren gar nicht prüfen, ob die betreffende Person überhaupt existiert. Zweitens sind aufgrund des in der Realität oftmals fehlenden festen Wohnsitzes die Zustellung der Korrespondenz sowie die Sicherstellung des Zahlungsverkehrs erschwert. Schliesslich zeigt die Versicherungspraxis, dass Sans-Papiers erst bzw. nur dann gemeldet werden, wenn hohe medizinische Kosten anfallen oder angefallen sind, zum Beispiel bei Schwangerschaften, und eben gerade nicht dann - entgegen der Begründung des Bundesrates -, wenn keine Kosten anfallen.
Ämtern ist es aus datenschutzrechtlichen Gründen unter Androhung von Sanktionen verwehrt, die kantonalen Fremdenpolizeien über Personen ohne geregeltes Aufenthaltsrecht in der Schweiz zu informieren. De facto hindert so die eine staatliche Behörde die andere am Vollzug ihrer gesetzlichen Aufgaben.
Festzuhalten bleibt ebenfalls, dass das verfassungsmässig garantierte Recht auf Hilfe in Notlagen selbstverständlich gewährleistet bleibt.
Interessant ist ein Blick auf die Kantone: Es gibt verschiedene Kantone, die Krankenkassenprämien für Sans-Papiers bezahlen, es gibt aber auch Kantone, die das bewusst nicht machen. So hat der Regierungsrat des Kantons Zug auf eine Anfrage vom 13. November 2012, ob Sans-Papiers im Kanton Zug Prämienverbilligungen verlangen können, Folgendes geantwortet: "Grundvoraussetzung für den Bezug von Prämienverbilligung ist im Wesentlichen ein steuerrechtlicher Wohnsitz oder eine Aufenthaltsbewilligung im Kanton Zug ... Sans-Papiers erfüllen diese Bedingung naturgemäss nicht. Sie können somit keinen Anspruch auf Prämienverbilligung geltend machen." Die Kantone, die diese Prämienverbilligungen für Sans-Papiers nicht kennen, haben tiefere Kosten, tiefere Ausgaben, und sie halten, im Gegensatz zu den anderen Kantonen, das Recht ein.
Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen, damit das Recht in allen Kantonen eingehalten wird und die Kosten gesenkt werden können.