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Gilli Yvonne · Nationalrat · 2013-09-12

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2013-09-12

Wortprotokoll

Der Initiant verlangt, dass eine nationale elektronische Datenbank geschaffen wird, in der medizinische Bildgebungen jeder krankenversicherten Person abgelegt werden. Der Zugang zu dieser Bilddatenbank ist selbstverständlich nur mit Einwilligung des Patienten möglich und auf medizinisches Personal beschränkt. Der Initiant stellt berechtigterweise fest, dass heute auf der Basis einer mangelnden Koordination und Kompatibilität der Systeme viele Doppelbildgebungen veranlasst werden, was einerseits unnötige Kosten, andererseits körperliche Schäden infolge einer unnötigen Strahlenbelastung verursachen kann. Als Beispiel für die problematische Strahlenbelastung nennt er unnötige Mehrfachuntersuchungen mit dem Computertomografen.

Die Ziele der Initiative teilt die Kommission, nämlich dass Doppeluntersuchungen, die sowohl gefährlich als auch teuer sein können, vermieden werden müssen. Es stimmt, dass die Zukunft der Datenaufbewahrung digitaler Natur ist, dass die Forschung im Sinne der Qualitätsverbesserung zu den Daten Zugang haben muss und dass das Arztgeheimnis eingehalten werden muss. Trotzdem empfiehlt Ihnen die Kommission mit 14 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben. Sie tut dies auf der Basis folgender Argumente:

Verschiedene Forderungen und Ziele dieser Initiative sind in dem Entwurf zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier aufgenommen worden und können in der parlamentarischen Arbeit zu E-Health aktuell behandelt und integriert werden. Dieser Entwurf ist im Erstrat in Diskussion.

Insbesondere die Forderung nach einer zentralen, nationalen Datenbank wird als nicht sinnvoll erachtet. Sie steht auch diametral in Widerspruch zur E-Health-Strategie, die bis jetzt verfolgt wurde und die auf der Prämisse aufbaut, dass eine dezentrale Datenverwaltung sinnvoller ist.

Neben der Frage der Kosten einer zentralen Datenverwaltung stellen sich auch Fragen zur Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, zu einem möglichen Obligatorium der zentralen Aufbewahrung von Daten und zur Datensicherheit. Unter dem Gesichtspunkt "one single point of attack" ist es auch bezüglich des Datenmissbrauchs heikel, die Daten zentral aufzubewahren; dies ist viel heikler als eine dezentrale Datenaufbewahrung.

Alle diese Fragen wurden aber im Rahmen der Botschaft zum elektronischen Patientendossier ausführlich bearbeitet. Die Entscheidung für dezentrale Datenbanken wurde damals bewusst gefällt. Diese Haltung ist im Übrigen auch international abgestützt. Insbesondere europäische Länder geben einer dezentralen Datenverwaltung den Vorzug. Es wurde daneben auch die Tatsache gewürdigt, dass in den letzten Jahren sowohl in Spitälern als auch in Instituten und Arztpraxen, die bildgebende Verfahren anwenden, grosse Fortschritte gemacht wurden, sowohl was digitale Datenbanken als auch was die Zugänglichkeit der Bilder für medizinisches Personal betrifft.

Die Kommission beantragt Ihnen deshalb mit 14 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.