AB 175736
Carobbio Guscetti Marina · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-12
Wortprotokoll
Die Motion verlangt, dass der Bundesrat im Hinblick auf eine definitive Regulierung der Zulassung der Ärztinnen und Ärzte zur Grundversicherung auch eine Lösung prüft, nach der der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen Einzelleistungstarife festlegt. Die Kommission hat diese Motion, die vom Ständerat angenommen worden ist, abgelehnt, und zwar mit 17 zu 4 Stimmen.
Die Meinung der Kommission ist: Erstens ist eine Gesamtrevision der Tarifstruktur im Gang, und zweitens ist diese Motion im Zusammenhang mit der Zulassungsregulierung entstanden und wäre deshalb auch in diesem Rahmen zu behandeln. Die Überlegungen zu diesen differenzierten Einzelleistungstarifen im Krankenversicherungsgesetz und die Arbeiten an der Gesamtrevision der Tarifstruktur sind zwei unterschiedliche Dinge. Für die Tarifierung der Einzelleistungen gilt heute die Vorgabe, dass die Struktur national einheitlich sein muss. Die Taxpunktwerte für die Ärzte werden auf kantonaler Ebene vertraglich festgelegt, nicht auf nationaler Ebene, und zwar nach dem Prinzip: Dieselbe Leistung soll, egal von wem sie erbracht wird, denselben Preis haben.
Die Motion will innerhalb der Strukturen auch eine Differenzierung nach Facharztgruppen vornehmen. Aus Sicht der Kommission - noch einmal - soll man vorher die Struktur definieren; danach kann man dann eventuell über diese Differenzierung bei den Taxpunktwerten diskutieren. Bei der mittelfristigen oder langfristigen Lösung der Zulassungsregulierung gibt es zudem verschiedene Vorschläge, die vom Bundesrat geprüft werden, auch differenzierte Leistungstarife.
Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen, den Antrag Weibel abzulehnen.