Pezzatti Bruno · Nationalrat · 2013-09-12
Pezzatti Bruno · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-12
Wortprotokoll
Ich teile die Auffassung des Bundesrates, dass die Auswirkungen von ionisierender Strahlung im Vergleich zu anderen Risiken des täglichen Lebens richtig gewichtet werden müssen. Aber wieso unternimmt er denn nichts, damit dies auch tatsächlich umgesetzt wird?
Die Bevölkerung ist entgegen der Meinung des Bundesrates über Risiken und Nutzen der Radioaktivität zum weit überwiegenden Teil nicht im Bilde. Dies hat die Umfrage von Demoscope im Sommer 2012 eindrücklich ergeben. Die Ängste in der Bevölkerung sind gross, und die Risiken der Radioaktivität werden um eine Grössenordnung von Faktor 100 und weit mehr überschätzt.
Wieso gibt es einen Grenzwert von einem Millisievert für künstliche Strahlenquellen, wenn doch die natürliche Strahlenbelastung in der Schweiz durchschnittlich etwa 5-mal und in gewissen Gebieten unseres Landes - zum Beispiel im Oberwallis, in Graubünden, im Tessin - sogar bis zu 150-mal höher liegt? Was soll dieser Grenzwert, wo doch fast jeder Einwohner dieses Landes früher oder später mit medizinischen Untersuchungen oder Behandlungen konfrontiert ist, die diesen Grenzwert x-fach überschreiten, und zwar ohne jede Schadenfolge? Das macht keinen Sinn.
Wieso haben die Leute Angst vor einem Tiefenlager der Nagra, obwohl heute ja die gleichen radioaktiven Stoffe völlig gefahrlos im Zwischenlager an der Oberfläche gelagert werden können? Was nützt es, wenn der Bund in grossen Zeitabständen eine Broschüre zuhanden der Bevölkerung publiziert, wenn die darin enthaltene beruhigende Botschaft offensichtlich nicht ankommt? Es gibt viele Beispiele dafür, dass das Bundesamt für Gesundheit - ungewollt, wohl gesagt - suggeriert, dass der Strahlengrenzwert von einem Millisievert die Grenze zwischen gefährlich und ungefährlich darstellt, was nicht zutrifft und eine grobe Irreführung ist.
Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme zu meinem Postulat fest, dass der Kenntnisstand und die subjektive Wahrnehmung in der Bevölkerung sehr unterschiedlich sind. Er gibt damit indirekt zu, dass ein grosses Informationsdefizit in weiten Teilen der Bevölkerung besteht. Wie kann dann aber der Bundesrat einen Handlungsbedarf verneinen, wo seine eigene Argumentation diesen doch gerade bestätigt?
Es ist unwissenschaftlich, aus politischen oder ideologischen Gründen gewisse Risiken masslos zu übertreiben und andere zu übergehen oder zu vernachlässigen. Es liegt im Interesse aller, dass Risiken im erwähnten Bereich objektiv und sachbezogen mit anderen Risiken des täglichen Lebens [PAGE 1360] verglichen und deren Auswirkungen auf die Gesundheit dargestellt und gewichtet werden.
In diesem Sinne ersuche ich Sie, das Postulat anzunehmen.