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Baader Caspar · Nationalrat · 2001-12-12

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-12

Wortprotokoll

In der Rezession Mitte der Neunzigerjahre, bei Arbeitslosenzahlen von über 150 000, wurde mit dringlichem Bundesbeschluss vom 16. Dezember 1994 zur Sicherung der Finanzierung der Arbeitslosenversicherung der Beitragssatz per 1. Januar 1995 von 2 auf 3 Prozent des versicherten Lohnes erhöht. In der Folge wurde diese Erhöhung mit dem Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm vom 19. März 1999 zwecks Abbaus der Schulden des Arbeitslosenversicherungsfonds bis Ende 2003 verlängert. Ende 2000 hatten wir in der Schweiz gut 70 000 Arbeitslose; heute sind es etwa 65 000. Der Arbeitslosenversicherungsfonds wies eine Unterdeckung von 3,8 Milliarden Franken und Schulden von 5,7 Milliarden Franken aus. Wegen der Befristung der Massnahmen gemäss Stabilisierungsprogramm ist per 1. Januar 2004 für die Arbeitslosenversicherung eine Neuregelung erforderlich.

Der vorliegende Revisionsentwurf beinhaltet zwei Hauptpunkte: einerseits eine Neuregelung der Finanzierung und andererseits eine Neuregelung der Arbeitslosenentschädigungen.

Zuerst zur Finanzierung: Mit dem Auslaufen der Notmassnahmen von Artikel 4a wird der Beitragssatz auf Lohnsummen bis 106 800 Franken wieder von 3 auf 2 Prozent gesenkt. Hingegen will der Bundesrat die teilweise Deplafonierung, d. h. die zusätzlichen Beiträge auf Lohnsummen zwischen 106 800 und 267 000 Franken nicht vollständig aufheben, wie vom Parlament ursprünglich verlangt wurde, sondern nur von heute 2 auf 1 Lohnprozent senken. Dies führt für die Arbeitslosenversicherung zu Mindereinnahmen von 135 Millionen Franken. Die vom Bundesrat angestellten Berechnungen, welche dem neuen Finanzierungsmodell zugrunde liegen, gehen von einer über den Konjunkturverlauf gemittelten Zahl von 100 000 Arbeitslosen aus, wobei diese Zahl in Zeiten des konjunkturellen Aufschwunges tiefer und in Abschwungphasen höher sein kann. Aufgrund dieser mittleren Arbeitslosigkeit wird mit den Artikeln 90 bis 90c ein neues, konjunkturresistenteres Finanzierungsmodell vorgeschlagen. Danach sollen sich Bund und Kantone fest an den Kosten der regionalen Arbeitsvermittlungszentren und der arbeitsmarktlichen Massnahmen beteiligen.

Im Gegenzug wird vom Beizug des Bundes und der Kantone zur Finanzierung bei ausserordentlichen Verhältnissen und von der Beteiligung der Kantone an den Kosten der arbeitsmarktlichen Massnahmen in der heutigen Form abgesehen. Die Belastung des Bundes und der Kantone wird dabei im Verhältnis zu heute leicht erhöht. Heute - das heisst: Stand 1999 - bezahlt der Bund 246 Millionen Franken; neu soll er 300 Millionen Franken bezahlen, was einer Erhöhung von 50 Millionen Franken entspricht. 1999 beglichen die Kantone 75 Millionen Franken; neu sollen sie 100 Millionen Franken bezahlen, was einer Erhöhung von 25 Millionen Franken entspricht. Damit belaufen sich die Beiträge der öffentlichen Hand auf insgesamt 400 Millionen Franken, das sind 75 Millionen Franken mehr als 1999.

Der zweite Hauptpunkt der Revision betrifft die Arbeitslosenentschädigungen. Hier sind zwei Änderungen massgebend:

1. Die Mindestbeitragszeit soll von heute sechs auf neu zwölf Monate angehoben werden. Dies ist nicht zuletzt eine Folge des Abschlusses der bilateralen Verträge, insbesondere des Personenfreizügigkeitsabkommens, aufgrund dessen wir die Totalisierung vornehmen müssen. Das heisst, dass wir bei EU-Kurzaufenthaltern die Beitragszeit im Ausland an die inländische Beitragszeit anrechnen müssen. Bei Belassung der Mindestbeitragszeit bei sechs Monaten [PAGE 1867] dürften sich gemäss einer Expertise Mehrkosten von etwa 600 Millionen Franken für die Schweiz ergeben.

2. Die zweite Änderung bei den Entschädigungen betrifft die Reduktion der maximalen Entschädigungsdauer: Sie soll von heute 520 Taggeldern auf 400 Taggelder reduziert werden, wobei für ältere Personen, Invalidenrentner und Unfallversicherungsrentner die heutige Dauer beibehalten wird.

Mit diesen beiden Massnahmen können Einsparungen von 415 Millionen Franken erzielt werden, und es kann damit der Senkung des Beitragssatzes auf 2 Prozent Rechnung getragen werden.

Die Kommission stimmte nach zwei Sitzungstagen und eingehender Diskussion mit 14 zu 7 Stimmen für Eintreten und lehnte im gleichen Stimmenverhältnis den Rückweisungsantrag der Minderheit Rennwald ab, da dieser die Deplafonierung vollumfänglich beibehalten und weder eine Verlängerung der Beitragsdauer noch eine Verkürzung der Bezugsdauer akzeptieren will.

Gestatten Sie mir noch eine persönliche Bemerkung: Ich wurde in Abwesenheit zum Kommissionssprecher ernannt, obschon ich relativ viele Minderheitsanträge anführe. Ich werde hier selbstverständlich die Kommissionsmeinung vertreten, behalte mir aber vor, für meine Minderheitsanträge zu stimmen.