Lexipedia

Büchler Jakob · Nationalrat · 2013-03-22

Büchler Jakob · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-22

Wortprotokoll

Ich spreche für das Büro des Nationalrates. Gemäss geltendem Recht müssen Ratsmitglieder alle Tätigkeiten in Führungs- und Aufsichtsgremien sowie Beiräten und ähnlichen Gremien schweizerischer und ausländischer Körperschaften offenlegen. Darunter fallen auch Führungs- und Aufsichtsgremien von Unternehmen im Bereich der Medien. Insofern sind zwei Forderungen der Motion durch das geltende Recht bereits erfüllt.

Das Parlamentsrecht sieht hingegen keinerlei Offenlegungen für Kapitalbeteiligungen an Unternehmungen vor. Die [PAGE 501] Frage der Offenlegung von Kapitalbeteiligungen wurde bisher noch nie geprüft. Das Büro hält den Ansatz der Offenlegung von Kapitalbeteiligung aus verschiedenen Gründen für falsch. Die Ankündigung einer Beteiligung des einzelnen Ratsmitgliedes ist wenig zielführend, weil damit noch keine Transparenz in Bezug auf die Unternehmung garantiert ist. Die trennscharfe Abgrenzung zwischen Medienunternehmungen und anderen Unternehmungen dürfte kaum möglich sein. Weiter ist die Definition des Besitzes von mindestens 5 Prozent einer Unternehmung rechtlich äusserst schwierig zu fassen, insbesondere dann, wenn es sich um komplexe Beteiligungen handelt und beispielsweise Familienangehörige des Ratsmitgliedes involviert sind. Dabei ist daran zu erinnern, dass es sich bei der Offenlegung von Einkünften aus beruflichen Tätigkeiten um einen weitgehenden Eingriff in die Privatsphäre handelt.

Das Büro des Nationalrates beschloss bei 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten, die Motion sei abzulehnen.

Büchler Jakob · Nationalrat · 2013-03-22 | Lexipedia | Lexipedia