preparatory:AB 17584
Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-12
Wortprotokoll
Im Zuge der Rezession wurde 1995 das Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig) revidiert. Die Leistungen wurden massiv ausgebaut. So wurde die maximale Bezugsdauer deutlich erhöht. Weiter wurde mit der Einführung von regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) eine möglichst rasche und dauerhafte Wiederintegration von Arbeitslosen ins Erwerbsleben angestrebt. Zudem wollte man mit der Einführung verschiedener Arbeitsmarkt- und Bildungsmassnahmen erreichen, dass vor allem die Langzeitarbeitslosigkeit auf möglichst tiefem Stand gehalten würde. Mit der befristeten Erhöhung des Beitragssatzes von 2 auf 3 Prozent und der Erweiterung der Beiträge bis auf das Zweieinhalbfache der AHV-versicherten Löhne an die Arbeitslosenversicherung wollte man die aufgelaufenen Schulden möglichst rasch tilgen. Da jedoch die bis 1999 befristete Massnahme nicht ausreichte, musste mit dem Stabilisierungsprogramm 1999 die Erhöhung der Beitragssätze bis 2003 verlängert werden.
[PAGE 1870] In der Stellungnahme auf eine Motion, welche eine Rückführung der Beiträge auf 2 Prozent der AHV-versicherten Löhne verlangte und welche hier im Rat auch überwiesen wurde, stellte der Bundesrat Ende 1998 eine Avig-Revision auf Ende 2000 in Aussicht. Die SVP-Fraktion begrüsst die vorliegende Revision grundsätzlich. Nachdem die Leistungen der Arbeitslosenversicherung im Zuge der letzten Rezession jedoch deutlich ausgebaut worden sind, findet es die SVP-Fraktion nur recht und billig, dass mit der anstehenden Revision ein Teil dieses immensen Ausbaus den heutigen Verhältnissen angepasst und auch wieder rückgängig gemacht wird.
Generell muss die Vorlage für uns zwei Ziele haben, die mit den Absichten des Bundesrates übereinstimmen: Einerseits ist die heutige, auf eine Rückzahlung der Schulden konzipierte Finanzierung durch eine konjunkturresistente Alternative zu ersetzen, andererseits ist die maximale Bezugsdauer wieder auf ein vernünftiges und der Wirtschaftslage angepasstes Mass zu reduzieren. Denn nach wie vor - das gilt auch bei dieser Gesetzesrevision - steht für die SVP-Fraktion das eigenverantwortliche Handeln des Menschen im Zentrum. Daher ist es für uns auch nur schwer begreiflich, dass der Bundesrat in seiner Schätzung über den künftigen Konjunkturverlauf von einer Zahl von 100 000 Arbeitslosen ausgehen will.
Die SVP ist überzeugt, dass mit tieferen Zahlen gerechnet werden kann, sofern die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft nicht immer schlechter werden. Für unsere Partei müssen mit der Gesetzesrevision vor allem folgende fünf Ziele erfüllt werden:
1. Die Gesetzesrevision muss eine möglichst rasche Rückführung der Arbeitslosen ins Erwerbsleben bringen. Sie darf auf keinen Fall zu einer so genannten Kultivierung der Arbeitslosigkeit führen und nicht zu Missbräuchen verleiten, und zwar sowohl auf Arbeitgeber- wie auch auf Arbeitnehmerseite.
2. Bei der Revision muss dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU Rechnung getragen werden, indem die Mindestbeitragsdauer erhöht und die maximale Bezugsdauer reduziert wird.
3. Die in der Rezession eingeführte Deplafonierung der beitragspflichtigen Löhne, welche als so genannter Solidaritätsbeitrag für die Tilgung der Schulden erhoben wurde, muss unbedingt wieder aufgehoben werden. Dies wurde bei der Aufhebung des Plafonds versprochen, und das, was der Bundesrat und eine Minderheit der vorberatenden Kommission vorschlagen, werten wir klar als Verstoss gegen Treu und Glauben. Ich bitte Sie daher jetzt schon, bei Artikel 3 Absatz 3 dem Ständerat bzw. der Kommissionsminderheit zu folgen.
4. Die maximale Bezugsdauer der Taggelder wurde mit der Revision von 1995 massiv erhöht. Im Rahmen der vorliegenden Revision muss sie der Konjunkturlage angepasst und wieder wesentlich reduziert werden. Wenn die Mehrheit des Nationalrates bereit ist, bei Artikel 27 dem Antrag der Minderheit I (Schneider) zu folgen, und eine gestaffelte Bezugsdauer unterstützt, wie sie dort vorgeschlagen ist, bietet die SVP-Fraktion Hand dazu, den Bundesrat bei erhöhter Arbeitslosigkeit in einzelnen Regionen oder Kantonen zu ermächtigen, den Höchstanspruch befristet um 120 Taggelder anzuheben.
5. Neben der Finanzierung und der Regelung der Taggeldbezüge dürfen nach Ansicht der SVP-Fraktion keine weiteren, ordnungspolitisch zum Teil fragwürdigen und vom Parlament bereits mehrfach abgelehnten Forderungen betreffend Ausweitung der Bezüge und Begünstigungen via Avig aufgenommen werden. Vielmehr ist eine Konsolidierung und eine Anreizstrategie für eine möglichst rasche Wiederaufnahme der Beschäftigung anzustreben.
Die SVP-Fraktion ist bereit, auf die Vorlage einzutreten. Falls jedoch in der Detailberatung die Deplafonierung weitergeführt oder die Vorlage mit weiteren Forderungen von linker und gewerkschaftlicher Seite angereichert werden sollte, behält sich die SVP-Fraktion vor, die Vorlage am Schluss abzulehnen.