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Genner Ruth · Nationalrat · 2001-12-12

Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2001-12-12

Wortprotokoll

Die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes von 1995 hat sich grundsätzlich bewährt. Wir sehen, dass bei den einzelnen regionalen Arbeitsvermittlungszentren z. T. noch Aspekte zu optimieren sind. Wir denken da z. B. an die Begleitung von Teilinvaliden. Das ist ein Aspekt, der auch im Zusammenhang mit der IV-Revision behandelt wird und der leider nicht besser mit dieser Revision hier zusammengeführt wurde.

Die hohen Ausgaben des Arbeitslosenversicherungsfonds und dessen entsprechende Verschuldung sind die direkten Folgen der gravierenden Rezession der Neunzigerjahre. Der Druck, die Beitragssätze zu senken, die entsprechend den Kosten 3 Prozent betrugen, wurde bereits im Zusammenhang mit dem "runden Tisch" aufgebaut. Aus unserer Sicht ist es aber falsch, die jetzige Revision allein unter der Flagge des Sparens abzuhandeln. Kosten für Arbeitslosigkeit entstehen, wenn die wirtschaftliche Situation - eine Krise - Arbeitslose produziert oder wenn Missmanagement wie im Falle der Swissair Arbeitslose generiert. Wenn Innovation verhindert wird, wenn Weiterbildung nicht gewährt wird, sind das bereits Elemente, die dazu führen können, dass einmal Arbeitslosigkeit entsteht. Es gibt also in diesem Zusammenhang auch präventive Massnahmen zu treffen; es gibt hier auch die Möglichkeit, einer Entwicklung zuvorzukommen, statt einfach im Sinne der Reparatur nachher Arbeitslosengelder bzw. Integrationsmassnahmen bereitzustellen.

Wir halten fest: Die vom Bundesrat vorgelegte Revision geht von einer guten Wirtschaftssituation aus. Es wird davon ausgegangen, dass die Arbeitslosigkeit im Griff gehalten werden könne, und es wird gleichsam - ich sage das etwas zynisch - eine obere Wunschlimite der Zahl der Arbeitslosen stipuliert. Man sagt, man wolle nicht über hunderttausend Arbeitslose gehen. Man sagt, weil die Wirtschaftssituation so gut sei, könne man Leistungen und entsprechend die Zahlungsdauer kürzen.

Gerade das Beispiel der Swissair macht klar, dass Arbeitswillige nicht unbedingt eine Stelle haben. Im Falle der Piloten zeigt es sich auch, dass eine berufliche Neuorientierung notwendig ist, dass sie aber nicht einfach über Nacht zu haben ist. Die Realität zeigt, dass eine gute Arbeitslosenversicherung nicht Arbeitslosigkeit schafft. Das ist eine alte Befürchtung, die mit dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, wie es seit 1995 vorliegt, klar widerlegt werden konnte.

Die grüne Fraktion wird den Nichteintretensantrag unterstützen. Wir wollen keine Kürzung von Beiträgen und Bezugsdauer, weil wir den Arbeitslosen die Chance für die Wiedereingliederung geben wollen und gleichzeitig die Betroffenen nicht auf den Fürsorgeämtern der Gemeinden antreffen wollen. Das Ziel muss es doch sein, so wenig Arbeitslose wie möglich zu haben, aber diese so gut wie möglich zu begleiten, damit sie auf Dauer wieder in den Arbeitsprozess integriert werden können. Die Schulden der Neunzigerjahre sind noch nicht abgebaut, und bereits sind wieder dunkle Wolken am Horizont. Auch im Hinblick auf eine allfällige wirtschaftliche Rezession betrachten wir den Abbau der Beitragsleistungen als verfrüht.

Die grüne Fraktion unterstützt ebenfalls den Rückweisungsantrag der Minderheit Rennwald - dies insbesondere mit dem Ziel, dass der aktuelle Kontext, der wirtschaftliche und soziale Kontext bei dieser Revision mit einbezogen wird. Der Bundesrat wird dabei aufgefordert, nicht einfach auf gut Wetter zu machen, sondern der gegebenen Lage Rechnung zu tragen und unsere Beschlüsse - wir haben in diesem Rat massive Steuersenkungen beschlossen - hier entsprechend mit einzubeziehen. Bei genauer Analyse wird nämlich sichtbar, dass einzelne Branchen nicht gerade blendend dastehen. Die als so hoch gelungen gepriesene Akte Swissair-Crossair entpuppt sich bei näherer Betrachtung, insbesondere im Beschäftigungssektor, als wenig rosig. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Luftfahrtbranche haben Grund zur Beunruhigung. Viele - Sie können das auch in der Zeitung wieder lesen - stehen ohne Aussicht auf die Erfüllung von Sozialplänen da. Der gelungene Akt des Take-off hat markante Spuren hinterlassen, die nicht so [PAGE 1871] leicht wegzuwischen sind. Die Auswirkungen werden bei der Arbeitslosenversicherung und in den entsprechenden Kantonen und Wohngemeinden der Betroffenen noch spürbar werden.

Die grüne Fraktion setzt sich mit aller Deutlichkeit für einen einheitlichen Beitragssatz von zwei Prozent ein. Meinen Antrag werde ich nachher an entsprechender Stelle begründen. Bei Artikel 27, dem Schlüsselartikel dieser Revision, setzen wir uns dafür ein, dass es keine Kürzungen der Bezugsdauer bei älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gibt. Gerade die älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind von den strukturellen Veränderungen oft besonders betroffen. Sie brauchen deshalb für Veränderungen und Umschulungen sowie für die Reintegration in den Arbeitsprozess länger.

Ich komme zum Fazit: Wir Grünen widersetzen uns dem Abbau, der in dieser Vorlage vorgeschlagen wird. Die allgemeine gesamtwirtschaftliche Lage sehen wir nicht so optimistisch wie der Bundesrat. Die Beschlüsse des Ständerates sind überhaupt nicht zu akzeptieren, am allerwenigsten die Plafonierung der Beiträge ab 106 000 Franken Einkommen. Ausgerechnet die Gutverdienenden sollen bei einem Einkommen von über 100 000 Franken voll von der Zahlung der Beiträge an die Arbeitslosenversicherung entlastet werden. Das ist nicht nur stossend, sondern das ist unsozial. Es ist Ausdruck der unglaubwürdigen Politik der bürgerlichen Mehrheit im Bereich der Sozialversicherungen.

Wir stimmen den Anträgen Goll und Rennwald zu.