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Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2001-12-12

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-12-12

Wortprotokoll

Die Arbeitslosenversicherung ist ein elementarer, ein unverzichtbarer Teil des Sozialstaates Schweiz. Stellen Sie sich einmal kurz vor, was in der Schweiz passiert wäre, wenn wir während der Krise der Neunzigerjahre keine funktionierende Arbeitslosenversicherung gehabt hätten! Die sozialen, die psychischen Folgen, die finanziellen Einbussen waren für die Betroffenen auch so noch gewaltig. Aber um wie viel schlimmer wären sie für die Betroffenen und ihre Familien gewesen, wenn die Arbeitslosenversicherung nicht funktioniert hätte? Die wirtschaftlichen, die sozialen, auch die gesellschaftlichen Verheerungen in diesem Land wären schwer vorstellbar.

Die Revisionsvorlage, die wir jetzt behandeln, muss sich - genau wie das gegenwärtige Gesetz, das nicht so schlecht funktioniert hat - an diesem sozialen Schutzzweck messen lassen. Die Revision von 1995 - darauf muss noch eingegangen werden - hat zwar eine gewisse Ausdehnung der Entschädigungsdauer auf 520 Tage gebracht, sodass wir diesbezüglich - das ist einzuräumen - inzwischen im oberen europäischen Mittelfeld liegen. Gleichzeitig ist aber unser System eines der restriktivsten überhaupt, wenn wir es an den Sanktionen und am Zwang der Erwerbslosen messen, eine neue Stelle anzutreten und an arbeitsmarktlichen Massnahmen teilnehmen zu müssen. Bei uns genügt es für den Bezug von Taggeldern nicht, dass man für die Arbeitslosenversicherung während seines ganzen Erwerbslebens Prämien bezahlt hat. Man muss bei uns für den Bezug von Leistungen eine ganze Reihe von weiteren Pflichten erfüllen, die dem Versicherungsprinzip "Prämienzahlung als Gegenstück des Leistungsbezugs im Versicherungsfall" widersprechen. Vergessen wir auch nicht, dass mit der Revision von 1995 - auch das war eine einschneidende Massnahme - die Möglichkeit abgeschafft wurde, durch die Teilnahme an Beschäftigungsprogrammen wiederum neue Leistungsansprüche zu begründen.

Die "Suppe", die uns nun der Ständerat als Erstrat mit dieser Vorlage serviert, ist vollkommen inakzeptabel und ungeniessbar. Einerseits privilegiert der Ständerat die hohen Einkommen, indem sie von der Beitragspflicht nun auch noch befreit werden sollen; er privilegiert also ausgerechnet diejenigen, die in den letzten Jahren überaus stark, zum Teil schamlos, profitiert haben. Andererseits wird die Bezugsdauer der Arbeitslosen, zusätzlich zu einer Verdoppelung der Mindestbeitragsdauer, auf 400 Tage verkürzt. Das sind alles massive Verschlechterungen für die von Langzeitarbeitslosigkeit Betroffenen. Eine solche Provokation müsste mit dem Referendum zu Fall gebracht werden. Wir sind überzeugt, dass das Stimmvolk die mit neuen Geschenken an die höchsten Einkommen - die mit neuen Geschenken für die Managerlöhne ja sonst schon belohnt werden - verbundene Bestrafung der Langzeitarbeitslosen nicht schlucken würde.

Die Kommissionsmehrheit hat sich bemüht - das ist einzuräumen -, in den zentralen Punkten ein Paket zu schnüren, das gewisse Aussichten hat, nicht von vornherein zu scheitern. Kernelemente sind auf der einen Seite die Öffnungsklausel bei der Bezugsdauer für ältere Arbeitslose sowie für die von der Arbeitslosigkeit stark betroffenen Kantone - das betrifft Artikel 27 und 59 des Gesetzes. Auf der anderen Seite gibt es als Minimum der solidarischen Mitfinanzierung den bundesrätlichen Kompromissvorschlag bei der Deplafonierung der Beiträge. Wir anerkennen, dass der Revisionsentwurf in einer Reihe von Detailpunkten begrüssenswerte Verbesserungen bringt. Der neue Finanzierungsmodus mit der Bildung eines Fonds, der auf eine Arbeitslosenzahl von 100 000 Personen ausgelegt ist, ist ein begrüssenswerter Fortschritt im Vergleich zu den Verzerrungen beim bisherigen System, in dem die Beiträge ausgerechnet in der kritischen Zeit einer Krise erhöht werden müssen.

Wir begrüssen die Mitfinanzierung der arbeitsmarktlichen Massnahmen durch die öffentliche Hand, auch wenn sie uns noch zu wenig weit geht. Diese arbeitsmarktlichen Massnahmen sind ja eine Aufgabe der öffentlichen Hand und keine Aufgabe der Versicherung, die mit Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt werden muss. Aber all diese Fortschritte in den Details werden sich nur realisieren lassen, wenn die wesentlichen Elemente bei den Beiträgen und bei der Entschädigungsdauer gewahrt bleiben. Dazu gehört, wenigstens für besonders betroffene Gruppen, auch eine gewisse Öffnung bei der Verlängerung der Beitragsdauer. Die Arbeitslosenversicherung muss eine leistungsfähige Sozialversicherung bleiben. Sie wird es aber nur bleiben, wenn die zentralen Eckwerte in diesem Sinne gewahrt sind.

Die Arbeitslosenzahlen der letzten beiden Monate haben gezeigt, wie labil die wirtschaftliche Lage inzwischen wieder ist. Die Zahl der Arbeitslosen ist in nur einem Monat um 10 000 gestiegen, das ergibt plus 14 Prozent.

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Und dabei sind die Kündigungsfristen für die vielen Kündigungen, die in den letzten beiden Monaten ausgesprochen worden sind, noch nicht ausgelaufen. Es kann also noch dramatischer kommen, dies trotz der Eingriffe des Staates im Fall Swissair. Besorgnis erregend ist, wie immer wieder viele ältere, langjährige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlassen werden. Zu den Älteren gehören die meisten bereits ab fünfzig Jahren. Oft werden die Betroffenen nach jahrzehntelanger, engagierter Tätigkeit aus ihrer Stellung gerissen. Sie erleben einen massiven finanziellen und sozialen Abstieg; sie haben die grösste Mühe, wieder etwas zu finden. Es heisst dann wie ein Hohn: überqualifiziert. Dies geschieht, obwohl es fast aussichtslos ist, eine Stelle zu finden. Diese Menschen und ihre Familien brauchen eine funktionierende Arbeitslosenversicherung, gerade bei Langzeitarbeitslosigkeit. Sie würden eine funktionierende vorzeitige Pensionierung brauchen, aber das ist ein anderes Kapitel, eines der 11. AHV-Revision.

Im Namen der SP-Fraktion und für die Gewerkschaften muss ich Sie auffordern, die Arbeitslosenversicherung als das zu erhalten, was sie ist: eine Versicherung gegen das Risiko Arbeitslosigkeit. Das Risiko mag statistisch gesehen eher gering sein, aber wenn man davon betroffen ist - und es ist nicht immer vorhersehbar -, dann sind die Folgen äusserst gravierend. Das ist der Sinn einer Versicherung, und dafür lohnen sich auch die Beiträge. Diese Revision darf keine unsoziale Sparübung auf dem Buckel der Langzeitarbeitslosen werden. Sonst werden wir sie mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen müssen. Sie tragen mit Ihren Beschlüssen eine grosse Verantwortung, nicht nur für das Gelingen dieses Revisionspaketes, sondern auch für eine Sozialversicherung, die diesen Namen verdient.

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