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Baader Caspar · Nationalrat · 2001-12-12

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-12

Wortprotokoll

Mit der Neuformulierung von Artikel 58 soll verhindert werden, dass im Falle des Nichtzustandekommens eines Nachlassvertrages die Arbeitslosenversicherung für den gleichen Versicherten zweimal Insolvenzentschädigung zu bezahlen hat. Die Sicherstellung der privilegierten Lohnforderungen ist ja ohnehin Voraussetzung zum Abschluss eines Nachlassvertrages. Dies hat zur Folge, dass die Arbeitnehmer oder allenfalls die Arbeitslosenkasse sich aufgrund des Privileges für die ausbezahlte Insolvenzentschädigung schadlos halten können. Kommt es nicht zum Abschluss eines Nachlassvertrages, so besteht die Gefahr der doppelten Zahlung von Insolvenzentschädigungen.

[PAGE 1905] Die Minderheit Gysin Remo will nun mit der Lex Swissair erreichen, dass die Arbeitslosenversicherung bei Nachlassstundungen nicht nur die Insolvenzentschädigung - also 80 Prozent des versicherten Verdienstes - bezahlen soll, sondern dass der Bund die Differenz zwischen dieser Insolvenzentschädigung und dem versicherten Verdienst zu bezahlen hat. Dies käme quasi einer vollen Lohngarantie gleich, was dem Versicherungsgedanken der Arbeitslosenversicherung, die nur 80 Prozent versichern will, klar widerspricht. Faktisch würde damit gefordert, dass der Bund bei Nachlassstundungen auf dem Umweg über die Arbeitslosenversicherung für Sozialpläne geradezustehen hat.

Die Kommission hat den Antrag der Minderheit Gysin Remo mit einer überwältigenden Mehrheit von 17 zu 2 Stimmen abgelehnt.

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