Gysin Remo · Nationalrat · 2001-12-12
Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-12-12
Wortprotokoll
Es geht hier um den so genannten Swissair-Artikel. Der Bundesrat hat erkannt, dass der Arbeitnehmerschutz im Nachlassverfahren nicht ausreichend geregelt ist. Die Swissair-Affäre liess eine rechtliche und soziale Lücke mit aller Deutlichkeit erkennen. Der Bundesrat hat mit den Sozialpartnern ein geeignetes Instrument zur Schliessung dieser Lücke geschaffen. Unterdessen ist die Regelung des Bundesrates erprobt und geeicht, d. h., sie hat sich bewährt. Aber es fehlt eine entsprechende [PAGE 1904] Rechtsgrundlage. Der Bundesrat hat also ohne Rechtsgrundlage in guter Absicht gehandelt.
Der Antrag der Minderheit sieht diese Regelung vor: "Für Mitarbeiter von Firmen, die in Nachlassstundung stehen, kann der Bundesrat die Differenz zwischen der Arbeitslosenentschädigung und dem Lohn bis zum Höchstbetrag des versicherten Verdienstes zahlen. Diese Massnahme ist auf maximal zwei Monate beschränkt." Es ist auch hier zu beachten, dass es sich um eine Kann-Bestimmung handelt, dass die Kompetenz zur Beurteilung der Lage beim Bundesrat liegt. Ihm ist volle Flexibilität gegeben, um auf die jeweilige Situation einzugehen. Die Massnahme ist zudem auf zwei Monate beschränkt. Es ist zu beachten, dass es hier um ein Nachlassverfahren geht, d. h., es geht um ein Verfahren zur Rettung eines bestimmten Unternehmens. Es ist nicht gleich wie das Konkursverfahren.
Welches sind nun die Haupteffekte des Minderheitsantrages? Es sind drei gewichtige Effekte:
1. Es wird eine Versicherungslücke geschlossen.
2. Es werden die Voraussetzungen geschaffen, damit das neue, bewährte Instrument auch anderen Not leidenden Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugute kommt. Es geht also auch um eine Gleichbehandlung. Kein Fall der Arbeitslosigkeit ist gleich, kein Unternehmen ist gleich wie das andere, aber die Situationen lassen sich vergleichen, und der Bundesrat hat hier die Vergleichsmöglichkeit und die entsprechenden Kompetenzen.
3. Mit dem Minderheitsantrag wird eine gesetzliche Basis geschaffen, die jetzt fehlt.
Wem kommt die Regelung, die wir beantragen, die der Bundesrat vorgeschlagen hat, letztlich zugute? Sie liegt im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, schliesslich geht es um eine Arbeitnehmerschutzbestimmung. Sie liegt aber auch im Interesse der Unternehmung selbst, sie liegt im Interesse - das hat die Erfahrung mit der Swissair ganz deutlich gezeigt - der Gläubiger, sie haben besser abgeschnitten als ohne dieses Instrument des Bundesrates. Wenn man alles das zusammenfasst, ist die Regelung im Interesse unserer Volkswirtschaft.
Ich hoffe, dass ich Sie überzeugen konnte und Sie hier dem Antrag der Minderheit - und letztlich dem Willen des Bundesrates - folgen.