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Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2001-12-12

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-12

Wortprotokoll

Nachdem offensichtlich Artikel 3 der Schlüsselartikel für die Arbeitgeber war, ist Artikel 27 offensichtlich der Schlüsselartikel für die Arbeitnehmervertreter und die Linksparteien. Nun, Tatsache ist doch, dass wir bei der letzten Revision des Avig wahrscheinlich unter dem Eindruck der starken Rezession und der hohen Arbeitslosigkeit die maximale Dauer für die Taggeldbezüge sehr massiv erhöht haben - Frau Polla hat das vorhin ausgeführt. Dafür habe ich noch ein gewisses Verständnis. Wir haben also eine Taggeldbezugsdauer, die innerhalb von Europa fast einmalig ist. Wenn jetzt bei einer veränderten Situation in der Wirtschaft die Minderheit I (Schneider), verlangt, dass die Bezugsdauer wieder gekürzt wird, und zwar in einer gestaffelten Form, dann kann man doch nicht sagen, das sei Raubbau am Arbeitslosengesetz!

Wir von der Minderheit I beantragen, dass Arbeitnehmer bis zum Alter von fünfzig Jahren einen Anspruch auf 260 Taggelder haben sollen, Arbeitnehmer von fünfzig bis sechzig Jahren einen Anspruch auf 390 und Arbeitnehmer, welche über sechzig Jahre alt und arbeitslos sind, einen Anspruch auf 520 Taggelder. Da haben wir, Frau Goll und Frau Genner, dem Anspruch der älteren Arbeitslosen bestimmt auch Rechnung getragen.

Herr Fasel hat vorhin gesagt, es gebe keine Argumente für die Kürzung. Ich glaube, es gibt genug Argumente; Frau Polla hat einige angeführt. Ich möchte auch betonen, dass wir natürlich mit der letzten Revision des Avig neben der Erhöhung der Taggelder eine ganze Reihe von verschiedenen Massnahmen in die Wege geleitet haben, die zu einer Verkürzung der Arbeitslosigkeit, zu einer schnelleren, nachhaltigen Integration der Erwerbslosen in den Arbeitsprozess geführt haben. Vermittlungsfähige Arbeitslose können also wesentlich schneller wieder arbeiten.

Daher glauben wir, dass es auch verantwortbar ist, dass jetzt im Zuge der 3. Revision die Taggelder wieder reduziert werden können. Die SVP-Fraktion ist überzeugt, dass diese Bezugsdauer in einer normalen Konjunkturlage mehr als genügend ist, um eine neue Stelle zu finden oder sich sogar auf eine neue Arbeit auszurichten. Problemfälle, wie sie Herr Fasel angesprochen hat und die individueller Natur sind - ob das soziale Probleme oder andere Nachteile sind -, die eben kaum eine Vermittlungsfähigkeit zulassen, müssen individuell betreut werden. Dazu haben wir bestimmte Einrichtungen in unserem Staatswesen, die das garantieren.

Ich habe es ebenfalls bereits beim Eintreten ausgeführt: Falls Sie dieser Kürzung, wie sie die Minderheit I (Schneider) verlangt, zustimmen, ist die SVP-Fraktion bereit, dem Bundesrat die Möglichkeit zu geben, die Bezugsdauer befristet um maximal 120 Tage zu erhöhen, wenn in einem Kanton oder in einer Region eine hohe Arbeitslosigkeit besteht und die Vermittelbarkeit dadurch eingeschränkt ist. Damit kommen wir auch dem Antrag der Minderheit Gysin Remo in Bezug auf die über Sechzigjährigen entgegen. Ich bin überzeugt, dass dies eine richtige und eine gute Lösung wäre.

Ich bitte Sie, bei Artikel 27 dem Antrag der Minderheit I (Schneider) zuzustimmen und die anderen Anträge abzulehnen.

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