Bischofberger Ivo · Ständerat · 2013-12-12
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2013-12-12
Wortprotokoll
Vorab meine Interessenbindung: Ich bin Vorstandsmitglied des Vereins Educationsuisse, in welchem, wir haben es von Frau Kollegin Savary gehört, weltweit 17 Schweizer Schulen im Ausland zusammengeschlossen sind, davon 7 in Europa, 8 in Lateinamerika und 2 in Asien. Insgesamt werden an diesen Institutionen heute weit über 7000 Schülerinnen und Schüler unterrichtet, darunter 1800 Schweizer Kinder. Educationsuisse vertritt die Interessen der Schweizer Schulen gegenüber der Öffentlichkeit, der Wirtschaft und den Behörden in der Schweiz. Ausserdem bildet unser Verein das Bindeglied zwischen den Bildungsinstitutionen der Schweiz und den Schweizer Schulen im Ausland. Vor diesem Hintergrund erfolgt meine Beurteilung dieses Geschäftes. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und sie in der Gesamtabstimmung positiv zu verabschieden. Warum?
Aktuell führt das Ausbildungsangebot der Schweizer Schulen in Bergamo, Catania und Singapur bis zum Abschluss der Sekundarstufe I. Alle anderen Schulen umfassen sämtliche Schulstufen, vom Kindergarten bis zum Abschluss der Sekundarstufe II. Zudem haben die Absolventinnen und Absolventen die Möglichkeit, ihre weitere Ausbildung an Bildungseinrichtungen sowohl in der Schweiz als auch im Gastland fortzusetzen. Die gesetzliche Basis hierfür bildet das mittlerweile 25 Jahre alte Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz, welches ja bekanntlich ebenfalls revidiert wird. [PAGE 1150] Zur Frage, ob man diese beiden Gesetzesvorlagen zusammenlegen soll, will ich mich zum jetzigen Zeitpunkt nicht äussern.
Der vom Bundesrat nun vorgelegte Gesetzentwurf zum Bundesgesetz über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland verfolgt, auch mit Blick auf die Totalrevision des Auslandschweizer-Ausbildungsgesetzes, eine Aktualisierung und vor allem eine Optimierung des heutigen Fördermodells im Rahmen des gegenwärtigen Fördervolumens. Sowohl die gründlich geführten Diskussionen in der mitberichtenden Aussenpolitischen Kommission als auch die Anhörungen und Entscheide in der vorberatenden WBK zeigten den Handlungsbedarf und betonten die Bedeutung der Schweizer Schulen im Ausland klar und deutlich. Wenn der vorliegende Entwurf des Bundesgesetzes breite Zustimmung findet und ausdrücklich begrüsst wird, so erfolgt dies nicht unbegründet, denn es ist allgemein das klar definierte Ziel, die Bedeutung der Schweizer Schulen für die Vermittlung schweizerischer Bildung und Kultur im Ausland zu stärken, damit genau diese Schulen ihre wichtige Rolle als Brückenbauer weiterhin erfolgreich ausüben können.
Dies findet seinen Niederschlag zum einen in einer verstärkten betrieblichen Flexibilität. Dabei soll künftig bei der Bemessung der Bundesbeiträge nicht die Anzahl der Schweizer Schülerinnen und Schüler, sondern die Gesamtschülerzahl berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang ist es auch sehr begrüssenswert, dass die duale Berufsbildung einbezogen wird, denn genau das duale Bildungssystem stellt eine der grossen Stärken unseres Landes dar. Es ist ein offenes Geheimnis, dass die überwiegende Mehrheit der betroffenen Länder dieses Ausbildungssystem nicht oder in seinen detaillierten Strukturen noch nicht kennt. Insofern kann die Schweiz auch hier, vor allem mit Blick auf die in diesen Ländern zum Teil wirklich beunruhigende Jugendarbeitslosigkeit, einen bedeutenden Beitrag leisten, um die Bildungssysteme in diesen Ländern zu stärken.
Weiter findet dies seinen Niederschlag in einer grösseren Planungssicherheit. In Zukunft wird nämlich mit einem vierjährigen Zahlungsrahmen operiert, was gesamthaft positive Auswirkungen auf die zu treffenden Planungen, so für die Schülerzahlen, die Klassenführung, die Lehrpersonen und anderes mehr, und somit auf die Qualität der Schulen ganz allgemein haben wird.
Schliesslich findet dies auch seinen Niederschlag in der nicht zu unterschätzenden Bedeutung der Fördermöglichkeiten für die Gründung respektive den Aufbau neuer Schweizer Schulen, was sicher auch aussenpolitisch, vor allem mit Blick auf die zukünftige wirtschaftliche Ausrichtung unseres Landes, nur von Vorteil sein kann. Durch die Vermittlung einer Ausbildung mit schweizerischen Standards wird einerseits ein Beitrag zur internationalen Mobilität von Schweizerinnen und Schweizern geleistet, und andererseits wird dadurch ein effizientes Förderinstrument für die Aussenpolitik geschaffen, um unser Land im Ausland entsprechend präsentieren und vor allem positionieren zu können.
Aufgrund all dieser Überlegungen bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und die Revision des Bundesgesetzes im Sinne Ihrer vorberatenden Kommission zu verabschieden.