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AB 176215

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2013-12-12

Wortprotokoll

In der 1. BVG-Revision wurde der Umwandlungssatz innert zehn Jahren von 7,2 auf 6,8 Prozent gesenkt. Abgefedert wurde die Massnahme durch eine Senkung des Koordinationsabzuges. Diese Senkung läuft nächstes Jahr aus. Unterdessen wurde eine weitere Senkung auf 6,4 Prozent in der Volksabstimmung vom 7. März 2010 mit 72,7 Prozent der Stimmen abgelehnt. Bei dieser Senkung war keine Abfederung vorgesehen, was in der Tat für die betroffenen Jahrgänge eine Rentensenkung bedeutet hätte. So wurde sie überall unter dem Begriff des Rentenklaus verschrien. Eigentlich war aber bereits nach der 1. BVG-Revision allen klar, dass der Umwandlungssatz noch einmal gesenkt werden muss. Entsprechende Vorstösse wurden von beiden Räten bereits vor zehn Jahren verabschiedet. Wenn die Leute nach der Pensionierung länger leben, dann muss das gleiche angesparte Alterskapital auch länger als Rente ausbezahlt werden können. Damit das klappt, muss die Berechnungsformel geändert, d. h. der Umwandlungssatz etwas gesenkt werden, und das hat Auswirkungen auf die Rentenhöhe. Wird das nicht gemacht, dann frisst die gleichbleibende Rentenzahlung ein Loch ins Kapital der anderen Versicherten.

Nun wird mit der Altersvorsorge 2020 wieder ein Anlauf genommen, den Umwandlungssatz zu senken. Bereits wird aber das Schreckgespenst des Rentenklaus wieder an die Wand gemalt, wie Sie der neuesten Ausgabe eines Gewerkschaftsblattes entnehmen können. Dabei wird übersehen, dass die allermeisten Versicherten bereits einen tieferen Umwandlungssatz haben, zum Teil schon seit Jahren. Erstens regelt das BVG in diesem Teil nur das Obligatorium, zweitens mussten viele Vorsorgeeinrichtungen ihren Umwandlungssatz bereits tiefer ansetzen. Es gibt grosse Vorsorgeeinrichtungen, die ihn in einem Schritt massiv, teils bis 5,4 Prozent, gesenkt haben. Es wäre interessant zu erfahren, wie sie das mit paritätischen Beschlüssen vollzogen haben, ob die Senkung mit entsprechenden Massnahmen abgefedert wurde und, wenn ja, mit welchen. Ein solcher Bericht könnte die emotionale Stimmungsmache gegen eine Senkung des Umwandlungssatzes neutralisieren und die Diskussion auf eine andere Faktenbasis stellen. Es wäre zudem eher möglich, die konkreten Auswirkungen für die noch Betroffenen aufzufangen. Vor allem aber gäbe er auch eine nützliche Grundlage für die Erklärung der Senkung des Umwandlungssatzes gegenüber der Bevölkerung; da werden nämlich nicht einfach von allen Versicherten Renten "geklaut".

Ich danke dem Bundesrat, dass er die Bereitschaft hat, das Postulat anzunehmen. Ich empfehle Ihnen, das ebenfalls zu tun.