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Goll Christine · Nationalrat · 2001-12-12

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-12-12

Wortprotokoll

Es geht bei Artikel 27 um den zentralen Artikel dieses Arbeitslosenversicherungsgesetzes; er soll revidiert werden. Ich nehme mit Erstaunen zur Kenntnis, dass offenbar nach den Ausführungen von Herrn Schneider die gesamte FDP-Fraktion den Kahlschlag will und der Minderheit I (Schneider) folgt. Das heisst, Sie wollen eine noch drastischere Kürzung der Bezugsdauer der Arbeitslosentaggelder, als uns das bereits der Bundesrat und die Kommissionsmehrheit vorschlagen; Sie wollen auf einen Schlag gleich die Halbierung der Bezugsdauer. Das Schlimmste an diesem Minderheitsantrag: Sie bestrafen vor allem diejenigen Arbeitslosen, die heute die grössten Schwierigkeiten haben, wieder in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Sie wissen aufgrund der Statistiken und der Zahlen so gut wie ich: Das sind die älteren Arbeitslosen.

Wir wollen mit dem Antrag der Minderheit II, den ich hier begründe, am geltenden Recht festhalten, und zwar möchten wir in diesem Zusammenhang auch auf die letzte Revision, die uns ja mitten in der Rezession traf, verweisen; wir haben damals bei der Avig-Revision 1995 das Prinzip der gegenseitigen Verpflichtung eingeführt - gegenseitige Verpflichtung heisst, dass Arbeitslose nicht einfach nur Leistungen der Arbeitslosenversicherung beziehen können, sondern dass sie auch Pflichten zu erfüllen haben. Zu diesem Prinzip der gegenseitigen Verpflichtung gehört es auch, dass wir in unserem Land im Vergleich mit den umliegenden Ländern eines der restriktivsten Sanktionsmodelle haben. Das heisst also konkret: Aufgrund der verschiedenen Instrumente, die wir bei der letzten Revision eingeführt haben, besteht für Arbeitslose auch der Zwang zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, und offene Stellen können nicht einfach ausgeschlagen werden.

Wenn Sie hier die Bezugsdauer für die Arbeitslosen kürzen, dann wird das dazu führen, dass ein Grossteil der Versicherten aus der Versicherung ausgeschlossen wird. In diesem Zusammenhang besteht eine paradoxe Situation, weil wir mit der letzten Revision die Instrumente und die Methoden ins Gesetz eingebaut haben, um Erwerbslose möglichst rasch wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Ich verweise in diesem Zusammenhang vor allem auf die Einführung der regionalen Arbeitsvermittlungszentren, die auch heute eine professionelle Arbeitsvermittlung betreiben.

Was heisst das aber, wenn heute jemand länger als 400 Tage erwerbslos ist, mehr als 400 Tage Arbeitslosenunterstützung in Anspruch nehmen muss? Dann heisst doch das nichts anderes, als dass gerade diese Personenkategorien etwas länger Zeit brauchen, um mit den professionellen Methoden und Instrumenten, die wir im Avig haben, erfolgreich im Arbeitsmarkt Fuss fassen zu können. Wenn wir die Arbeitslosenstatistik vom letzten Jahr anschauen, stellen wir fest, dass wir, zumindest bei den offiziell registrierten Arbeitslosen, erfreulicherweise wieder einen Tiefstand verzeichnen können. Allerdings sieht die Situation heute bereits wieder ein bisschen anders aus. Aber die Erfahrung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der regionalen Arbeitsvermittlungszentren zeigt eben auch, dass Personen, die bei einem tiefen Arbeitslosenstand von Arbeitslosigkeit betroffen sind, mehr Schwierigkeiten haben, in den Arbeitsmarkt integriert zu werden.

Ich möchte darauf verweisen, dass diejenigen, die heute mehr als 400 Arbeitslosentaggelder beziehen, vor allem [PAGE 1896] Ungelernte und Angelernte sind, und es sind vor allem ältere Arbeitslose. Das heisst also auch: Je tiefer die Arbeitslosenzahlen, desto schwieriger die Situation für die effektiv Betroffenen. Wir stellen in diesem Zusammenhang auch regionale Unterschiede fest. Gerade im Tessin und in der Westschweiz ist der Anteil derjenigen Arbeitslosen, die mehr als 400 Tage bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren gemeldet sind, höher als in der Deutschschweiz.

Ich möchte Sie bitten, hier nicht von einem Versicherungsprinzip abzuweichen und die effektiv Betroffenen oder Bedrohten mit einer Kürzung der Bezugsdauer zu bestrafen, und bitte Sie deshalb, am geltenden Recht festzuhalten.