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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2015-06-01

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2015-06-01

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative 13.469 fordert die Gleichstellung aller Lebensgemeinschaften. Sie betrifft das öffentliche Recht. "Lebensgemeinschaften" heisst die Ehe, die eingetragene Partnerschaft und das Konkubinat.

Mit der Verankerung in Artikel 8 der Bundesverfassung schafft man ein neues Grundrecht. Analog der Gleichstellung von Frau und Mann soll auch die Gleichstellung der Lebensgemeinschaften verankert werden. Das betrifft nicht den privatrechtlichen Bereich. Im privatrechtlichen Bereich sollen für die verschiedenen Lebensgemeinschaften unterschiedliche Rechtsfolgen resultieren, das ist so gewollt. Wenn Paare beispielsweise auf einen Pflichtteil im Erbrecht, auf einen gemeinsamen Familiennamen, auf eine Errungenschaftsbeteiligung verzichten wollen, dann sollen sie das so machen können. Das kann so gewollt sein, und aus staatlicher Sicht ist das nicht zu werten. Andere Ungleichbehandlungen aber, die das öffentliche Recht betreffen, namentlich das Steuerrecht, das Sozialversicherungsrecht, sollen nicht mehr zulässig sein. Reformbedarf besteht aber auch bei der erleichterten Einbürgerung, auch hier sind Vorstösse hängig.

Da die Norm ein Grundrecht ist, bindet sie auch die Kantone, die verschiedenen Lebensgemeinschaften gleichzubehandeln. Die Überlegung ist nicht neu, dass das öffentliche Recht zivilstandsneutral ausgestaltet sein soll, das heisst, dass Paare die gleichen öffentlich-rechtlichen Pflichten und Rechte haben, unabhängig davon, was für eine zivile Rechtsgemeinschaft sie eingegangen sind. Es soll nicht vom Zivilstand abhängen, wie viel Steuern sie zahlen sollen oder wer welche Sozialversicherungsleistungen erhält. Heute werden die Institute Ehe, eingetragene Partnerschaft und Konkubinat unterschiedlich behandelt. Die Diskussion war am aktuellsten im Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Paare sind effektiv benachteiligt oder aber auch bevorzugt, je nach Zivilstand und je nachdem, wie sie die bezahlte Erwerbstätigkeit untereinander aufteilen und auch wie viel sie verdienen.

Die WAK des Nationalrates hat sich im Rahmen der Abschaffung der Heiratsstrafe eingehend mit diesem Thema [PAGE 777] befasst. Sie hat - ich gebe Ihnen das etwas verkürzt wieder - Folgendes festgestellt: Je egalitärer Paare verdienen, umso besser fahren sie im Konkubinat. Je ungleicher sie die Erwerbsarbeit aufteilen, umso besser sind sie in einer Ehe gestellt. Probleme kriegen wir dann, wenn sich Eheleute oder Konkubinate umgekehrt verhalten. Dann gibt es Benachteiligungen von Konkubinaten, und dann ist auch von Heiratsstrafe die Rede. Solange wir diese Lebensgemeinschaften nicht gleichbehandeln, wird es immer gefühlte und tatsächliche Ungleichbehandlungen geben. Wir haben festgestellt, dass die meisten Länder dies anders handhaben und Sozialversicherungen und Steuerrecht eben nicht nach Zivilstand unterscheiden. Für uns Grünliberale ist es eine Selbstverständlichkeit, die Gleichstellung der Lebensgemeinschaften auch umzusetzen.