Guhl Bernhard · Nationalrat · 2015-06-01
Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2015-06-01
Wortprotokoll
In dieser Vorlage wurde, wie erwähnt, die Widerrufsfrist von 7 auf 14 Tage angehoben. Wenn nun ein Kunde in dieser Zeit die gekaufte Sache nutzt, ist eine angemessene Entschädigung zu leisten. Wie wir wissen, ist der Wertverlust einer Sache dann am grössten, wenn die Sache vor der Nutzung noch neu war. Wenn also etwas Neues ausgehändigt wird und man das dann gebraucht, sinkt der Wert massiv. Wenn nun die Vertreter der Minderheit argumentieren, man könne das Objekt, ein Auto zum Beispiel, einfach erst nach Ablauf der Widerrufsfrist aushändigen, so ist das realitätsfremd: Der Kunde ist König. Sie können doch als Verkäufer keinen Kunden gewinnen, wenn Sie diesem sagen: "Du kaufst ein Auto, aber du kannst es erst nach einem halben Monat nutzen!" Kollege Vogler hat zuvor auch schon auf dieses Problem hingewiesen.
Wenn wir in dieser Vorlage A sagen, also der Verlängerung von 7 auf 14 Tage zustimmen, dann müssen wir auch B sagen und auch der Leistung einer angemessenen Wertentschädigung zustimmen, wenn ein Kunde eine Sache nutzt und dann wieder zurückgibt.
Die BDP-Fraktion wird in dieser Vorlage mit der Mehrheit stimmen und bittet Sie, dasselbe zu tun. [PAGE 756]