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Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2015-06-01

Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-01

Wortprotokoll

Namens der Minderheit beantrage ich, der parlamentarischen Initiative Fischer Roland keine Folge zu geben. Grund für die Ablehnung durch die Minderheit ist vor allem der Geltungsbereich der Initiative. Es wird von Freizügigkeitsguthaben gesprochen, von der [PAGE 775] vorgeschlagenen Gesetzesänderung werden aber alle Leistungen tangiert, also sämtliche Vorsorgeeinrichtungen, von denen entweder eine Freizügigkeits- oder eine Altersleistung aufgrund eines früheren öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses bezogen wird. So wird in der Begründung der parlamentarischen Initiative zwar sinngemäss nur auf die Kapitalleistungen Bezug genommen. Nach dem Wortlaut der Gesetzesartikel sind jedoch nebst den Kapitalleistungen auch die Pensionen und Ruhegehälter betroffen. Dies ist übrigens auch dem Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartementes zu entnehmen.

Das bisherige System mit der Erhebung der Quellensteuer am Sitz der Vorsorgeeinrichtung ist nach Auffassung der Minderheit effizient, hat sich bewährt und ist mit Rechtssicherheit verbunden. Denn sämtliche Steuerparameter der Vorsorgeeinrichtung können in ihrem Wirkungsbereich ermittelt werden. Es ist weder ein Bedürfnis der Kantone noch ein Bedürfnis der Finanzinstitute, etwas an der aktuellen Rechtslage zu ändern. Bei einer Änderung, bei der gemäss der parlamentarischen Initiative Fischer Roland auch die Vorsorgeeinrichtungen betroffen wären, entstehen Zusatzkosten für die versicherten Personen, weil dabei auch die Verwaltungskosten erhöht werden. Beachtlich ist der grosse administrative Aufwand. Deshalb muss man sich auch die Verhältnismässigkeit vor Augen führen. Neu wäre nicht mehr der Steuertarif des Sitzkantons der Vorsorgeeinrichtung massgebend, sondern derjenige des letzten Wohnsitzkantons. Zur Erhebung der Quellensteuer müsste die Vorsorgeeinrichtung zuerst feststellen, welches der zuständige Kanton ist. Um an diese Angaben zu kommen, müsste sie Akten konsultieren oder bei Vorsorgeempfängern oder beim letzten Arbeitgeber nachfragen. Zur korrekten Tarifanwendung könnte nicht mehr nur auf den Steuertarif des Sitzkantons abgestützt werden, nach der neuen Regelung kämen bis zu 26 verschiedene Steuertarife ins Spiel, die zu berücksichtigen wären.

Im Übrigen existieren weitere legale Möglichkeiten zur Vermeidung von Steuern, es könnte beispielsweise in einen Kanton mit tieferen Steuersätzen umgezogen werden. Die durch die parlamentarische Initiative beabsichtigte Änderung stellt für die Minderheit zudem einen Eingriff in die Steuerhoheit der Kantone dar, ein weiterer Punkt, der sie zur Ablehnung bewogen hat.

Ich bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen und der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.