Heberlein Trix · Nationalrat · 2000-03-08
Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-08
Wortprotokoll
Es erstaunt mich jetzt etwas, dass die liberale Fraktion gegen ein echt liberales Anliegen einen Ablehnungsantrag stellt. Dieser lag in der Kommission nicht vor. Die Kommission hat diese Motion einstimmig - ich betone: einstimmig! - überwiesen.
Die Schweiz ist, Sie haben es gehört, das einzige Land, welches alle Leistungserbringer, die aufgrund ihrer Ausbildung eine eigene Praxis eröffnen dürfen, ohne irgendwelche weiteren Zulassungskriterien zur Tätigkeit zulasten der Grundversicherung zulassen muss. Deshalb werden wir bei Annahme der bilateralen Verträge mit diesen Problemen konfrontiert. Gerade weil die Aufhebung des Kontrahierungszwanges eine Änderung bedeutet, wollten wir die Modalitäten noch genauer diskutiert haben. Denn es ist eine grosse Änderung, wenn Kassen und Leistungsanbieter - und es handelt sich eben, Frau Polla, nicht nur um Ärzte, sondern um sämtliche Berufsgattungen, die als Anbieter im Bereich des Gesundheitswesens tätig sind - auch Verträge abschliessen müssen. Es können aber durchaus auch Verbände sein, es müssen nicht nur Einzelpersonen sein, welche diese Verträge mit den Kassen abschliessen.
Die Motion ist als klares Signal zu verstehen. Darum war auch die Kommission einstimmig dafür, dass die Differenzen im Rahmen der jetzigen Vorlage bereinigt werden müssen, damit die unbestrittenen Punkte der Revision in Kraft treten. Frau Bundesrätin Dreifuss hat uns schon im vergangenen Herbst und Winter dazu gedrängt, wir waren aber damals der Meinung, dass wir die Zusage haben müssten, dass die Aufhebung des Vertragszwanges in die Vorlage Neuregelung der Spitalfinanzierung eingebaut wird. Wir sind daher auch sehr froh, dass sich der Bundesrat dazu bereit erklärt hat, die Motion entgegenzunehmen. In der Vorlage Neuregelung der Spitalfinanzierung muss also die Aufhebung des Vertragszwanges vorgeschlagen werden. Die Diskussion in der Kommission - dies zu den Bedenken, die Frau Polla erwähnt hat - war aber auch ein klares Zeichen in Richtung [PAGE 73] der Krankenkassen, dass die Aufhebung des Kontrahierungszwanges ohne klare Kriterien und Richtlinien nicht möglich ist.
Wir wären eigentlich sehr dankbar, wenn Leistungsanbieter und -bezahler in der Zwischenzeit die Gelegenheit wahrnehmen würden, miteinander ins Gespräch zu treten, Rahmenbedingungen zu erarbeiten und auch einen Rechtsweg vorzuschlagen, damit die Leistungserbringer, wie dies jetzt angetönt wurde, bei ihren Entscheiden nicht der Willkür der Kassen ausgeliefert sind. Frau Bundesrätin Dreifuss hat sich nach anfänglichem Widerstand bereit erklärt, die Aufhebung des Kontrahierungszwanges in der Vorlage Neuregelung der Spitalfinanzierung zu bringen. Dies erlaubte dann der Kommission auch, jetzt auf diese Aufhebung zu verzichten und die Motion einstimmig zu unterstützen.
Es sei noch einmal gesagt: Das aufgeschobene Anliegen darf nicht zur Aufhebung führen, im Gegenteil, wir warten gespannt auf Ihre Vorlage und Ihre Vorschläge, Frau Bundesrätin. Am liebsten würden wir sehen, dass sich, wie erwähnt, gemeinsame Lösungsvorschläge ergeben würden und der Kommission dann auch die Arbeit vereinfacht würde. Wir waren in der Kommission einstimmig davon überzeugt, dass diese Liberalisierung geschehen muss!