Fasel Hugo · Nationalrat · 2001-12-12
Fasel Hugo · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2001-12-12
Wortprotokoll
In Artikel 3 geht es tatsächlich um eine der Kernfragen dieser Vorlage. Der Bundesrat schlägt vor, die Beiträge bis zu einem Einkommen von 106 800 Franken auf 2 Prozent herabzusetzen - bisher waren es 3 Prozent -, und er schlägt vor, für die Einkommensspanne von 106 800 bis zu einem Einkommen von 267 000 Franken nur noch 1 Prozent zu erheben; bisher waren es 2 Prozent.
Der Ständerat und die Minderheit Baader Caspar wollen nun sogar dieses eine Prozent beseitigen. Wenn wir genau interpretieren, was das bedeuten würde, dann können wir festhalten: Wenn die Revision so, wie das diese Leute wünschen, durchgehen würde, müssten wir sagen, bei der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes seien Einkommensstarke entlastet worden, und umgekehrt, den Arbeitnehmern mit kleinen Einkommen, die auch wesentlich mehr von Arbeitslosigkeit betroffen sind, habe man die Leistungen gekürzt. Das würde eine gewaltige - man kann es ruhig sagen -, mehrere hundert Millionen schwere Umverteilung von unten nach oben bedeuten.
Zu den Argumenten, die schon vorgetragen wurden - ich will das eine oder andere bewusst wiederholen; man darf ja auch die Hoffnung haben, dass es einmal verfängt und doch die eine oder andere Person bereit ist dazuzulernen:
1. Weil die Leistungen der Arbeitslosenversicherung plafoniert seien, müssten auch die Beiträge plafoniert sein; so der logische Schluss. Wer Beiträge auf einem Einkommen von über 106 800 Franken bezahle, bekomme keine Leistungen mehr. Herr Schneider hat das als Reichtumssteuer bezeichnet. Wenn wir den Blick etwas weiten, dann müssen wir auch die betriebliche Realität mit einbeziehen; dann wird aus der Reichtumssteuer eine Armutssteuer. Was heisst das? Wir wissen, dass auf betrieblicher Ebene für Gut- und Bestverdienende die Leistung an Weiterbildung um ein Vielfaches höher ist als bei der Schicht mit kleineren Einkommen; das zeigen alle Untersuchungen. Also wird über die betrieblichen Leistungen die arbeitsmarktliche Fitness der Gutverdienenden wesentlich mehr gefördert.
2. Arbeitnehmende, deren Lohn jenseits der Hunderttausendergrenze liegt, bekommen praktisch immer auch grosszügige Abgangsentschädigungen; das wissen wir aus zahlreichen Erfahrungen. Wenn Gutverdienende und Leute in leitenden Funktionen die Stelle wechseln müssen, weil der Betrieb es so will - Herr Schneider, das machen Sie wohl auch in Ihrem Unternehmen so -, bekommen sie heute immer Outplacement-Leistungen; das ist legitim. Aber wer bezahlt diese Leistungen? Sie werden im betrieblichen Kontext als so genannte "fringe benefits" bezeichnet. Es sind genau die Arbeitnehmenden im Betrieb, wiederum jene, die kleinere Löhne haben, die diese Leistungen bezahlen. Das heisst, wenn wir also arbeitsmarktlich über die Arbeitslosenversicherung in diesem Bereich einen Ausgleich schaffen, heisst das nicht einmal Solidarität, sondern nur ein bisschen ausgleichende Gerechtigkeit.
Im Namen der grünen Fraktion lade ich Sie deshalb ein, das einzig Konsequente zu tun, nämlich dem Antrag der Minderheit Genner zuzustimmen. Ich hoffe auch, dass der Bundesrat anschliessend noch klarstellen wird, dass es nie ein Versprechen vonseiten des Bundesrates gegeben hat, dass er die Deplafonierung eines Tages beseitigen würde. Es wurde beschlossen, dass das eine zusätzliche Prozent vorübergehend sei, aber von einer absoluten Deplafonierung war nie die Rede.