Lexipedia

Gilli Yvonne · Nationalrat · 2013-06-21

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2013-06-21

Wortprotokoll

Es geht hier, wie Sie schon gehört haben, um ein Übereinkommen zugunsten von Menschen mit Behinderung. Es geht darum, weltweit Standards der Menschenwürde zu schaffen. Die Grünen unterstützen die Unterzeichnung dieses Übereinkommens.

Sie haben es auch schon gehört: Die Schweiz hat die Bedingungen weitgehend erfüllt. Die Schweiz steht bezüglich Ratifizierung von internationalen Abkommen dafür, dass sie sie nicht nur ratifiziert, sondern dass sie sie in der Tat auch umsetzt. Das ist Schweizer Qualität. Schweizer Qualität im Bereich der Gleichstellung der Behinderten in der Gesellschaft tut uns gut. Wir können hier Excellence bieten, und wir tun gut daran, Schweizer Qualität auch in diesen Bereichen weltweit ausstrahlen zu lassen und nicht nur mit der Schweizer Schokolade. Unsere Verhältnisse können die besten der Welt sein, selbst dann, wenn wir noch einige zusätzliche Anstrengungen unternehmen müssten. Wer ausser uns sollte es leichter umsetzen können?

Vorbehalte der Kantone wurden angeführt. Sie haben es aber von meiner Vorrednerin gehört: Es ist nur eine kleine Minderzahl der Kantone, die grössere Vorbehalte anbringt. Die meisten Kantone möchten nur sicherstellen, dass es keine Anforderungen gibt, die unverhältnismässig sind. Es wurde das Recht auf Arbeit, es wurde der Besuch der Regelschule in diesem Zusammenhang vorgebracht. Integration heisst nicht Gleichschaltung und Gleichbehandlung unter allen Bedingungen, allenfalls sogar zuungunsten der Behinderten. Gleichstellung heisst bedürfnisorientierte Gleichstellung, und es heisst Verbot der Diskriminierung.

Die Konvention erwähnt sogar explizit den Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Die Schweiz ist in den letzten Jahren immer in Richtung Gleichstellung der Behinderten vorangegangen. Es ist das Ziel der IV-Revisionen, die wir verabschiedet haben, dass Behinderte möglichst in der Arbeitswelt integriert bleiben. Es ist das Ziel des Behindertengleichstellungsgesetzes, überall im öffentlichen Bereich sicherzustellen, dass die Anliegen von Behinderten integrativ verstanden werden. Es ist das Ziel des Sonderschulkonkordates, dass Behinderte, wenn immer möglich, in Regelschulen integriert werden können. Das ist nicht gratis zu haben, aber das ist auch keine Zumutung für eine Gesellschaft, wie wir sie in der Schweiz haben: Das ist eine Bereicherung. Wir haben diese Konvention schon weitgehend umgesetzt.

Herr Brunner, Sie haben noch darauf hingewiesen, dass wir jetzt dieses Geschäft husch, husch behandeln würden. Wir haben das Geschäft in der Kommission nicht husch, husch behandelt, und wenn ein Geschäft in der Kategorie IIIa oder IIIb traktandiert ist, dann spielt es gar keine Rolle, zu welchem Zeitpunkt in dieser Session es behandelt wird. Es wird genau die gleiche Zeit und die gleiche Sorgfalt dafür verwendet - ausser Sie nehmen sich gegen Schluss der Session nicht mehr die Mühe, sich darauf vorzubereiten.

Ich möchte Sie deshalb ermuntern, einmal nicht Nein zu sagen, sondern eben auch dem gesunden Menschenverstand aller anderen ausser Ihnen zu vertrauen, auch in den Kantonen. Ich denke, Herr Brunner, Sie können in diesem Sinne auch dem gesunden Menschenverstand Ihres Freundes, des Bildungsdirektors des Kantons St. Gallen, und Ihrer Frau oder Lebenspartnerin, die im Bildungsdepartement tätig ist, vertrauen, dass sie die Umsetzung dieser Konvention durchaus verhältnismässig gewährleisten können und auch werden.

Gilli Yvonne · Nationalrat · 2013-06-21 | Lexipedia | Lexipedia