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Cina Jean-Michel · Nationalrat · 2001-12-12

Cina Jean-Michel · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-12

Wortprotokoll

Unser Antrag betrifft Artikel 9b und zwar die Absätze 1 und 2, dies entgegen den schriftlichen Ausführungen, weil die Frage des Alters der Kinder ja auch in Absatz 2 aufgenommen ist.

Der vom Bundesrat neu eingefügte Artikel 9b, wird von der CVP-Fraktion in seinen Grundsätzen begrüsst. Versicherten, die aufgrund von Erziehungszeiten aus dem Erwerbsleben ausscheiden, ist der Wiedereinstieg zu erleichtern. Durch die differenzierte Regelung der Rahmenfristen soll erreicht werden, dass während einer befristeten Zeitdauer erworbene Ansprüche trotz der durch die Erziehungsarbeit eingetretenen Unterbrechung der arbeitsmarktlichen Verfügbarkeit nicht verfallen. Es ist klar, dass es sich dabei um Personen handelt, die ihre Beitragspflicht erfüllt haben und die während der Unterbrechung der Arbeit keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben. Es wird lediglich die Anspruchsmöglichkeit gewahrt. Die Rahmenfrist wird verlängert.

Was nun aber die Voraussetzungen für die Verlängerung der Rahmenfrist betrifft, so möchten wir von der CVP-Fraktion nicht auf den Zeitpunkt der Niederkunft abstellen. Hier schliessen wir uns der Stossrichtung der Minderheit Berberat an. In diesem Sinne bezieht sich unser Antrag auf die Minderheit Berberat, die wir jedoch derart abändern, dass auf die einem Kind unter 10 Jahren gewidmete Erziehung abgestellt wird. Sie werden sich fragen: Warum gerade 10 Jahre? Es ist statistisch erwiesen, dass 73 Prozent aller Mütter mit Kindern unter 10 Jahren bereits wieder erwerbstätig sind. Es entspricht der gelebten Realität, dass die Unterbrechung der Arbeit in der Regel in den frühen Lebensjahren der Kinder erfolgt. Die Gerichte gehen im Rahmen von Zuweisungen von Unterhaltsbeiträgen in der Regel davon aus, dass es einer Mutter zuzumuten ist, wiederum einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, wenn ihr jüngstes Kind mehr als 10 Jahre alt ist.

Die CVP-Fraktion unterbreitet Ihnen mit diesem Antrag eine ausgewogene und kohärente Lösung. Wir wollen damit einem familienpolitischen Anliegen zum Durchbruch verhelfen, ohne dabei gleichzeitig die Arbeitslosenversicherung finanziell in arge Bedrängnis zu bringen. Familien- und finanzpolitische Überlegungen lassen sich durchaus in Einklang bringen. Den Beweis hiefür liefern wir mit unserem Antrag. Erziehenden, die aufgrund von Erziehungsarbeit ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, soll daraus kein Nachteil entstehen.

Unterstützen Sie bitte den Antrag der CVP-Fraktion - im Interesse der erziehenden Mütter, und vielleicht auch der [PAGE 1887] immer mehr erziehenden Väter. Zuhanden des Amtlichen Bulletins halte ich fest, dass unser Antrag entgegen den schriftlichen Angaben auch Absatz 2 umfasst. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Unterstützung.