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Kuprecht Alex · Ständerat · 2015-03-19

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-19

Wortprotokoll

Sowohl die Dauer der Rekrutenschule als auch die Dauer der Wiederholungskurse sind in einem Gesetzesrahmen zu betrachten. In diese Betrachtungsweise fällt unter anderem auch die Vorgabe des Bundesrates mit einer Festlegung der Anzahl Diensttage auf maximal fünf Millionen. Die Diskussion in der Kommission fusste auch auf einem zusätzlichen Bericht, der im Nachgang zur Eintretensdebatte verlangt worden war. Die Festlegung der Diensttage auf maximal fünf Millionen war im Grundsatz kein Diskussionsthema, sondern das Resultat der Entscheidungen in Bezug auf die Dauer der Rekrutenschule und die Dauer der Wiederholungskurse. Die Kommission sah sich deshalb im Rahmen der Gesetzesvorberatung nicht an die Vorgaben des Bundesrates gebunden.

In der Kommission war unbestritten, dass die Qualität eines zweiwöchigen Wiederholungskurses nicht gleich sein kann wie die eines dreiwöchigen. Insbesondere bei der Verbandsausbildung hätten Abstriche in Kauf genommen werden müssen. Im Gegensatz zum Bundesrat war die Kommission der Auffassung, dass zum heutigen Zeitpunkt fünf Wiederholungskurse genügen, und kam diesbezüglich den Bedürfnissen der Wirtschaft etwas entgegen. Die Verlängerung führt bei fünf Wiederholungskursen zu einer Dienstleistung von 15 Wochen gegenüber den 12 Wochen des bundesrätlichen Entwurfes, was insgesamt zu rund 300 000 zusätzlichen Diensttagen führen wird. Die Vorgabe des Bundesrates von fünf Millionen Diensttagen wird damit entsprechend verändert und korrigiert.

Die Kommission beschloss deshalb mit 12 zu 1 Stimmen, die Dauer der WK auf drei Wochen und die Anzahl auf fünf abzuändern, was insgesamt fünf mal neunzehn Tagen entspricht, was in Absatz 2 nun festgeschrieben wurde. Die Gesamtzahl der Diensttage pro Angehörigen der Armee wird somit von rund 225 auf rund 245 erhöht. In Bezug auf die Verankerung im Gesetzestext hat die Kommission eine etwas andere Konzeption gewählt. Inhaltlich ändert sich gegenüber dem Entwurf des Bundesrates nur die Länge der WK.

Ich ersuche Sie deshalb im Namen der Kommission, deren Konzept zu folgen.