Kuprecht Alex · Ständerat · 2015-03-19
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-19
Wortprotokoll
In der Tat, dieser Artikel hat zu Diskussionen geführt, insbesondere der angefügte Teilsatz "wenn deren Mittel nicht mehr ausreichen". Das ist die einzige Differenz gegenüber der Fassung, die wir verabschiedet haben.
Nun, das Problem ist etwas breiter zu betrachten. Dieser Teilsatz ist nicht aus unerklärlichen Gründen in diesen Artikel eingeflossen, und es ist auch keine Einschränkung. Ich bin der Überzeugung, dass er nicht zu Interpretationsproblemen führen wird, im Gegenteil: In Absatz 1 ist im Sinne einer klaren Definition festgehalten, dass die Armee im Inland die zivilen Behörden nur dann unterstützen darf, wenn die Mittel dieser Behörden nicht mehr ausreichen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf den Bericht des Bundesrates zum Postulat Malama 10.3045. In diesem Bericht vom 2. März 2012 ist die Frage, wann denn die Armee im Inneren zugunsten der zivilen Behörden überhaupt zum Einsatz gelangen darf, sehr eingehend geprüft worden. Dieser Bericht sagt unter Kapitel 2.3.2.3, "Sicherheitsleistungen der Armee", Folgendes: "Die Armee als sicherheitspolitisches Instrument des Bundes und die Militärverwaltung ... haben keine autonomen Kompetenzen im Bereich der inneren Sicherheit; ihre Rolle ist komplementär. Gestützt auf Artikel 58 Absatz 2 der Bundesverfassung und Artikel 1 Absatz 3 des Militärgesetzes unterstützt die Armee die zivilen Behörden in ausserordentlichen Lagen, wenn deren Mittel nicht mehr ausreichen, bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit oder zur Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen." Dieser Satz kommt also nicht aus heiterem Himmel und steht nicht von ungefähr hier, sondern stammt aus diesem Bericht und wurde hier im Prinzip noch an der entsprechenden Stelle angefügt.
Die Minderheit Bieri weicht nun von dieser Präzisierung ab, was gewissermassen als Freipass zugunsten eines Einsatzes für die zivilen Behörden verstanden werden könnte: Entsprechenden medialen Berichten zufolge, die Sie wahrscheinlich letzte Woche auch mitbekommen haben, sei man jetzt gewillt, die Militärpolizei generell zum Einsatz zu bringen. Ich glaube aber, dass wir gerade das nicht wollen! Wir wollen im Prinzip diese militärischen Kräfte nur dann zur Verfügung stellen, wenn effektiv die zivilen Kräfte nicht mehr ausreichen.
Es gibt hier eine klare Rangfolge, nämlich zuerst die Mittel der Kantone, dann die Mittel des Konkordates im polizeilichen Bereich, und erst dann kann der Bundesrat auf Antrag einen entsprechenden Einsatz von militärischen Mitteln gutheissen. Dieser zusätzliche Teilsatz präzisiert genau das: dass die militärischen Mittel nur dann zum Einsatz kommen werden, wenn die entsprechenden Mittel der zivilen Behörden nicht mehr ausreichen.
Ich möchte Sie bitten, hier im Sinne der Klarheit in Bezug auf eine Definition und nicht zuletzt auch in Bezug auf allfällige Ängste, die in der Bevölkerung vorhanden sein könnten, der Mehrheit zu folgen.