Kuprecht Alex · Ständerat · 2015-03-19
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-19
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat in seiner Vorlage den Soll-Bestand in Artikel 95 Absatz 1 des Militärgesetzes geregelt. Aufgrund des Grundsatzentscheides wird nun die Bestandesfrage in Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung über die Armeeorganisation transferiert. [PAGE 276]
Dieser Soll-Bestand gemäss Artikel 1 Absatz 1 beträgt 100 000 Angehörige der Armee und entspricht einem der beiden Eckwerte, die das Parlament seit September 2011 und 2012 zweimal, teils mittels parlamentarischer Vorstösse, bestätigt hat. Der Effektivbestand beträgt dabei 140 000 Militärdienstpflichtige. Diese höhere Bestandeszahl ist nicht neu. Sie ist deshalb höher, weil bei einer Milizarmee nicht immer alle verfügbar sein können und erfahrungsgemäss jeweils etwa ein Drittel den Dienst verschiebt und weil eine vernünftige Zahl von Angehörigen der Armee für einen Ausbildungs- und Einsatzdienst notwendig ist.
Herr Ständerat Föhn schlägt nun einen Soll-Bestand von 140 000 Angehörigen der Armee vor. Diese Erhöhung des durch das Parlament mehrmals bestätigten Bestandes von 100 000 um 40 Prozent bedeutet in mehrfacher Hinsicht eine Veränderung gegenüber den bisherigen Beschlüssen des Nationalrates und unseres Rates und eine Abkehr von den beiden beschlossenen Eckwerten. Dabei muss von folgenden realen Werten ausgegangen werden: Zunächst ergibt der Soll-Bestand von 140 000 Angehörigen der Armee mit dem gleichen Faktor von 1,4 einen Effektivbestand von 196 000 militärdienstpflichtigen Männern und Frauen. Hinzu kommen noch 12 000 Durchdiener, die künftig gemäss Antrag der Kommission in einem Ernstfall ebenfalls aufgeboten werden können. Das würde im dringenden Bedarfsfall einen tatsächlichen Effektivbestand von 208 000 Angehörigen der Armee ausmachen, und dies ohne die zusätzlichen Rekrutenbestände. Gegenüber heute ist dies nicht eine Reduktion, wie behauptet wurde, sondern es wäre gar eine leichte Erhöhung, haben wir doch heute einen Soll-Bestand von 120 000 Aktiven plus 80 000 Reserveangehörige, die zusammengezählt werden müssen. Es ist also festzuhalten, dass wir mit dem bisherigen Soll-Bestand von 120 000 auf einen Effektivbestand von rund 200 000 Angehörigen der Armee kommen.
Ein weiteres Ziel der Weiterentwicklung der Armee ist aber auch, die Truppe künftig wieder vollständig auszurüsten. Dazu gehören nicht nur das persönliche Material, sondern auch die notwendige Bewaffnung sowie die Motorisierung der Truppe. Gerade hier haben wir noch einen echten Nachholbedarf. Dies wurde bereits bei der Behandlung des Armeeberichtes im Jahr 2011 bestätigt - es wurde explizit darauf hingewiesen.
Die Aussage von Herrn Föhn - die er schon in der Eintretensdebatte gemacht und heute wiederholt hat -, dass man nur die ältere Garde als verhältnismässige Reserve in der Hinterhand behalten solle, dass dazu kein umfassendes Korpsmaterial benötigt werde und dass die persönliche Ausrüstung dafür mehr oder weniger genüge, entspricht weder der Realität noch der Zielsetzung dieses Armeeprojektes, wie ich es vorhin geschildert habe. Auch eine Reserve von zusätzlich umgerechnet 56 000 Angehörigen der Armee, wie es dem höheren Effektivbestand entsprechen würde, bedarf einer militärischen Einteilung sowie des entsprechenden Materials. Laut Auskunft des VBS vom 19. Februar 2015 würde ein Soll-Bestand von 140 000 Armeeangehörigen eine völlig neue und anders organisierte Armee bedeuten. Dabei wären - hören Sie jetzt gut! - rund 50 zusätzliche Bataillone und Abteilungen bzw. 6 Infanteriebrigaden zu bilden. Das Leistungsprofil würde wesentlich erweitert.
Ich komme zu einer weiteren, leider der Realität folgenden Problematik dieses Antrages: Das Parlament hat in hartnäckiger Auseinandersetzung mit dem Bundesrat zweimal einen Ausgabeneckwert in der Höhe von insgesamt 5 Milliarden Franken beschlossen und durchgesetzt. Der Bundesrat hat daraufhin für die Budgets 2015 bis 2018, bei einer Annahme von 1 Prozent Teuerung, einen Ausgabenplafond von 4,4 bis 4,8 Milliarden bzw. für jene von 2017 bis 2020 einen Zahlungsrahmen von maximal 19,5 Milliarden Franken beschlossen. Ein entsprechender Beschluss des Bundesrates soll im ersten Quartal 2016 erfolgen. Der Finanzplan soll entsprechend angepasst werden, wenn weitere Beschaffungen beschlossen werden. Es ist jedoch zu befürchten, dass die in den kommenden Budgets eingestellten Beträge infolge des drohenden Bundesdefizites tiefer sein werden als die bisher beschlossenen. Das wird kaum ohne Auswirkungen auf das Budget des VBS vonstattengehen. Eine Reduktion von den geplanten 19,5 auf 19,1 Milliarden Franken wäre nicht überraschend. Mit einer Erhöhung des Soll-Bestandes von 100 000 auf 140 000 Angehörige der Armee würde der anvisierte Eckwert von 5 Milliarden Franken aber bei Weitem übertroffen.
Im Zusatzbericht zuhanden der Sicherheitspolitischen Kommission unseres Rates vom 28. März 2011 wurde bereits eine Variante mit einem Soll-Bestand von 120 000 Angehörigen der Armee aufgezeigt, die mit einem Budget von 5,4 Milliarden Franken veranschlagt wurde. Die Kosten für einen Soll-Bestand von 140 000 Angehörigen der Armee könnten, so teilte mir das VBS mit, linear hochgerechnet werden und würden 6 Milliarden Franken betragen, ein in der Realität wohl unrealistischer Betrag, haben wir doch schon die grösste Mühe, den beschlossenen Eckwert von 5 Milliarden Franken nachhaltig zu erreichen und zu sichern.
Diese finanzielle Mehrbelastung ist jedoch das einzige Argument gegen die Aufstockung. Ein höherer Soll-Bestand bedingt auch eine längere Verweildauer für Kader, mehr Wiederholungskurse und eine markante Erhöhung der Diensttage. Ob sich unter diesen Voraussetzungen die notwendigen Kader überhaupt finden lassen oder ob die Wirtschaft dies unterstützen würde, scheint mir fraglich zu sein. Gravierend dürfte dabei auch der Mehrbedarf bei den Ausgaben für die Erwerbsersatzordnung sein. Der Bedarf für die Armee beträgt heute rund 675 Millionen Franken pro Jahr und würde sich auf rund 800 bis 900 Millionen Franken erhöhen. Der Aufwand von 2013 lag für die gesamte Erwerbsersatzordnung bei 1,638 Milliarden Franken, der Ertrag bei 1,779 Milliarden Franken. Das würde bedeuten, dass eine weitere Beitragserhöhung zulasten der Wirtschaft unumgänglich wäre. Auch diesen Aspekt gilt es zu beachten.
Angehörige der Armee einfach ein paar Wochen oder Wiederholungskurse länger als notwendig in der Armee zu behalten und als Reserve auf dem Papier zu haben ist ein Bestandteil der Armee XXI. Die Weiterentwicklung der Armee bringt jetzt eine Anpassung, und die Dauer wird gemäss den realen Verhältnissen wieder reduziert. Die Abschaffung der bisherigen Reserve wird nicht zuletzt auch deshalb vorgenommen, weil die Stäbe und die Kader nicht mehr rekrutiert werden konnten. Es macht keinen Sinn, entsprechende Bataillone zu haben, die aber nicht geführt werden, weil die entsprechenden Führungskräfte dann nicht vorhanden sind. Das heisst also: nichteinsatzfähige, nichtgeführte und nichtmaterialisierte Reserven machen keinen Sinn und widerstreben dem Sinn der Ausrichtung der Weiterentwicklung der Armee. Machen wir also eine Armee, die voll alimentiert und voll ausgerüstet ist, mit modernen Mitteln in der Luft, am Boden und in der Kommunikation. Sollte es aufgrund einer neuen Lageanalyse notwendig werden, so steht es dem Bundesrat jederzeit frei, einen neuen Bestand zu fordern und dem Parlament im Rahmen einer Änderung der dann nicht referendumsfähigen Verordnung über die Armeeorganisation die notwendigen Korrekturen vorzuschlagen.
Insofern wäre der Wunsch von Herrn Kollege Föhn eigentlich postulatswürdig. Er könnte ein entsprechendes Postulat einreichen, und der Bundesrat könnte diese Frage im Rahmen eines Berichtes prüfen. Das wäre durchaus interessant. Es wäre auch interessant zu sehen, wie lange es effektiv dauern würde, bis ein Aufwuchs - das ist zwar ein Unwort der Armee XXI -, bis die entsprechende Erhöhung erreicht wäre. Aber im Sinne der Armeeorganisation, wie wir sie vor uns haben und wie ich sie Ihnen geschildert habe, steht dieser Antrag auf 140 000 Mann quer in der Landschaft.
Deshalb ersuche ich Sie, den Antrag Föhn abzulehnen.