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Maurer Ueli · Bundesrat · 2015-03-19

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2015-03-19

Wortprotokoll

Das Diskussionsthema, das hier auf dem Tisch liegt, wird dann wohl auch eine allfällige Referendumsabstimmung beeinflussen. Es lohnt sich wahrscheinlich, sich hier etwas Zeit zu nehmen. Vorab möchte ich noch auf etwas hinweisen: Sie haben jetzt eigentlich das bisherige Recht wieder übernommen, indem Sie die Organisation der Armee in einer Verordnung der Bundesversammlung regeln. Der Bundesrat hat Ihnen ja vorgeschlagen, das im Gesetz zu machen. Das hatte durchaus seine Gründe, weil bei der Armee XXI beanstandet und bemängelt und heftig kritisiert wurde, dass der Armeebestand nicht Teil des Gesetzes sei und damit eigentlich nicht dem Referendum unterliegen würde. Nachdem nun aber jetzt auch Organisationen, die mit dem Referendum liebäugeln, mit dieser Regelung in der Verordnung einverstanden sind, können wir uns dem grundsätzlich anschliessen. Aber es ist natürlich so, die 100 000 Mann sind jetzt nicht Bestandteil des Gesetzes. Das wurde letztes Mal kritisiert, und damit stellt sich dann die Frage, wogegen man ein Referendum ergreift, wenn ja das die Kernfrage ist. Aber Sie entscheiden, dass das in der Verordnung ist und nicht im Gesetz. Man kann also mit einem Referendum diesen Bestand eigentlich nicht angreifen.

Nun zum Bestand selbst, zu diesen 100 000 Angehörigen der Armee: Das ist ein Kompromiss, der während Jahren erarbeitet und erdauert wurde. Sie wissen es, Sie haben damals in der SiK-SR Modelle berechnen lassen, die von 60 000 bis 120 000 gingen. Dank dem Ständerat vor allem ist man dann auf 100 000 eingeschwenkt. Die ursprünglichen Forderungen waren ja noch wesentlich tiefer. Ich denke, dass dieser Kompromiss von 100 000 so zu akzeptieren und jetzt auch umzusetzen ist.

Immerhin müssen diejenigen, die glauben, diese 100 000 Armeeangehörigen seien zu wenig, daran erinnert werden, dass diese 100 000 Mann wieder in nützlicher Frist aufgeboten werden können: 35 000 Mann in zehn Tagen und die ganze Armee mit 100 000 Mann in etwa 20 Tagen. Damit erreichen wir ähnliche Werte, wie sie die Armee 61 mit ihrem Mobilmachungssystem hatte. Wenn wir alle Vorausdetachemente von damals ausklammern, dann ist das durchaus vergleichbar. Wir können diese Armee wieder etwa so aufbieten, wie wir die frühere Armee haben aufbieten können. Ebenfalls ist zu berücksichtigen, dass diese Armee mit 100 000 Mann in zwei, drei Jahren wieder vollständig ausgerüstet ist, nicht nur mit dem persönlichen Material. Das haben wir heute schon. Sie ist dann auch mit Kollektivwaffen ausgerüstet und mit ihren Geräten. Und damit ist diese Armee, die heute auf dem Papier besteht und über die Sie entscheiden, mit 100 000 Mann wieder aufbietbar, und sie ist ausgerüstet. Damit ist die Kampfkraft, die Schlagkraft dieser Armee in jedem Falle grösser, als sie heute ist. Das müssen wir sagen, auch wenn der Bestand kleiner ist.

Ganz zentral ist auch in Zukunft der Punkt, dass wir die Ressourcen und die Finanzen im Gleichgewicht halten. Das war das grosse Übel der Reformen der Vergangenheit. Man hat [PAGE 278] den Armeebestand immer hoch gehalten, aber man hat die Ressourcen heruntergefahren. Da ist die Armee aus dem Gleichgewicht geraten, und das hat uns die Mängel gebracht. Das ist meiner Meinung nach auch die Hauptaufgabe des Parlamentes, in Zukunft darauf zu achten, dass Finanzen und Ressourcen im Gleichgewicht bleiben.

Nun müsste beim Einzelantrag Föhn, den Bestand auf 140 000 zu erhöhen, genau diese Frage beantwortet werden: Wie hoch müssen die Finanzen angesetzt werden, damit diese 140 000 Militärdienstpflichtigen nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern auch tatsächlich ausgerüstet werden können? Der Präsident Ihrer Kommission hat vorher gesagt, wenn man das in der Verordnung regle, könne das Parlament sehr rasch entscheiden. Das kann man tatsächlich. Nur müssen Sie wissen, dass Sie natürlich einen Prozess in Gang setzen, der Jahre dauert und mehr Finanzen erfordert, wenn Sie hier drin irgendwann entscheiden, es seien jetzt 120 000 oder 140 000 Angehörige der Armee. Daher ist die Frage, die Herr Föhn aufgeworfen hat, wie lange die Bestandeserhöhung denn dauern und was sie kosten würde, nicht unberechtigt. Diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten, weil wir diese Berechnungen nicht im Detail gemacht haben. Wir haben Berechnungen für 120 000 gemacht, aber nicht für 140 000.

So gesehen, wären durchaus auch der Bundesrat und die Armeeführung an den Fragen interessiert, die Herr Föhn aufgeworfen hat. Nur können wir uns das hier nicht durch die Blume sagen. Ich denke, es müsste dann vielleicht ein Auftrag in Form eines Vorstosses des Parlamentes erfolgen, in dem präzise gefordert wird, was man berechnen soll. Dann kann man das berechnen. Die Frage ist natürlich schon interessant. Wenn Sie je auf diese Zahl von 100 000 zurückkommen wollen, dann müssen wir ja wissen, wie lange es dauert und was es kostet, bis man dann auf einer neuen Bestandeshöhe ist. Der Bundesrat wäre, denke ich, durchaus interessiert, diese Frage weiter abzuklären. Anstatt dass ich Ihnen hier Versprechen mache, würde ich Ihnen eher sagen: Formulieren Sie doch einen Vorstoss, was Sie genau wissen wollen, dann kann das Parlament bzw. Ihre Kammer das diskutieren. Dann hätten wir einen Auftrag und könnten das machen.

Ich glaube aber, dass es von der heutigen Frage entkoppelt werden muss. Es macht wohl keinen Sinn, in dieser Diskussion, die wir seit Jahren führen, bei diesem Kompromiss, den wir lange erdauert haben, wieder auf diese Frage zurückzukommen. Ich denke, dieser Schritt muss abgeschlossen werden, und dann können Sie, wenn Sie wollen, in einem nächsten Schritt entscheiden, ob Sie zusätzliche Massnahmen als notwendig erachten und was Sie einleiten möchten. Nur wird dann auch die Diskussion wieder losgehen, ob man beim Bestand nach unten oder nach oben gehen soll.

Aber ich denke, dass es richtig ist, den Einzelantrag Föhn, wie er vorliegt, heute abzulehnen, weil er in dieser Phase keinen Sinn macht. Wir können das nicht noch aufnehmen. Er würde auch wieder alles verzögern, selbst wenn er mehrheitsfähig werden sollte, was weder Sie noch ich erwarten. Ich denke, der Antrag sei abzulehnen. Wenn Sie Ihre Fragen weiterverfolgen, dann wäre es wohl sinnvoll, dass das Parlament bzw. Ihr Rat hier einen Vorstoss überweist und einen Auftrag erteilt. Dann kann der Bundesrat das prüfen. Ich denke, dass ein solcher Vorstoss, diese Fragen zu prüfen, durchaus Chancen haben könnte, wenn er dann nicht allzu weit nach den Sternen greift.

Ich kann Ihnen zwar keine Zusage geben, doch Ihnen stehen ja die parlamentarischen Möglichkeiten offen.