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Minder Thomas · Ständerat · 2015-03-19

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-19

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen. Diese will, dass bei der Ausserdienststellung oder Liquidation von Rüstungsgütern fortan grundsätzlich die beiden Sicherheitspolitischen Kommissionen konsultiert werden, zumindest für jene Güter, deren Beschaffung das Parlament dazumal gutgeheissen hat. Es soll also nicht mehr für jede Ausserdienststellung das Parlament, das heisst beide Räte, den finalen Entscheid geben müssen. Es gibt aber eine gewichtige Ausnahme, der Präsident der Kommission hat es erwähnt, und das ist Absatz 4 betreffend die Ausserdienststellung oder Liquidation von Kampfflugzeugen. Diese soll weiterhin durch die Bundesversammlung genehmigt werden.

Wir können hier einen Beitrag zur Entlastung des Parlamentes einleiten. Bei der Ausserdienststellung von Armeematerial stellen sich in erster Linie technische und nicht politische Fragen. Unterhalt, Ausbildung, Lagerungskosten, insbesondere verteidigungstaktische oder strategische Faktoren fliessen bei solchen Entscheidungen ebenfalls mit in die Beurteilung ein.

Wann ein Rüstungsgegenstand liquidiert wird, müssen die Fachleute in allen Bereichen entscheiden und nicht wir Politiker. Wozu haben wir denn die Rüstungsprofis und den Chef der Armee, wenn wir Politiker diesen Fachleuten den Entscheid abnehmen? Es wäre falsch, wenn wir Politiker meinten, wir seien in der Lage, zur Ausserdienststellung einer Lenkwaffe, eines Minenwerfers, einer Drohne oder eines Fliegerabwehrsystems Ja oder Nein zu sagen. Wer nicht in einer entsprechenden Einheit Dienst geleistet hat, weiss wahrscheinlich nicht einmal genau, was eine Panzerhaubitze, ein Panzerjäger oder eine Bisonbatterie ist, geschweige denn, wann diese ausrangiert werden sollen. Dass alle einmal eingekauften Rüstungsgüter irgendwann ans Ende ihrer Lebenszeit kommen und ausser Dienst gestellt werden, ist selbsterklärend. Unsere Armeeprofis wissen bestens, wann der ideale Zeitpunkt dafür ist und wann ein veraltetes Rüstungsgut allenfalls noch ein paar Batzen abwirft, wenn man beabsichtigt, es nicht zu verschrotten, sondern zu verkaufen.

Kollege Bieri, wenn Ihre Ehefrau Sie jeden Samstag zu Hilfe ruft, weil der Tumbler blockiert ist, hören Sie womöglich auch auf die Anregungen des Monteurs. Es braucht für die Liquidation Ihres Tumblers auch keinen Einwohnerratsentscheid.

Wie gesagt, die Mehrheit will, dass immerhin bei der Ausserdienststellung oder Liquidation von Kampfflugzeugen das Parlament das letzte Wort hat, dies, weil diese Einkäufe immer sehr teuer und emotional sind und oft auch vom Volk abgesegnet wurden. Dass bei anderen Rüstungsgütern die beiden Sicherheitspolitischen Kommissionen konsultiert werden müssen, ist eine elegante Lösung, bei welcher die Kommission ein umstrittenes Geschäft bei Bedarf immer noch via Einzelantrag oder Kommissionsantrag ins Plenum tragen kann.