Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2015-06-01
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-06-01
Wortprotokoll
Inhalt, Anliegen und zentrale Argumente sind jetzt aufgezählt worden; ich verzichte meinerseits darauf. Ich will Ihnen ganz kurz aus meiner Sicht ein paar wichtige Erkenntnisse aus der bisherigen politischen Debatte und ein paar Konsequenzen bei einer Annahme der Initiative zusammenfassen.
Die vorberatenden Kommissionen von Nationalrat und Ständerat und der Nationalrat haben die Initiative gründlich behandelt und überdeutlich zur Ablehnung empfohlen. Die Diskussion im Nationalrat war vor allem auch geprägt vom Vertrauen in unsere Volksschule und deren Lehrerinnen und Lehrer. Das bestätigt letztlich den Eindruck, dass der allgemeine Bildungsauftrag der obligatorischen Schule auch bezüglich der Sexualität breit unterstützt und auch anerkannt ist. Auch der Bundesrat spricht der Volksschule in diesem Zusammenhang ausdrücklich das Vertrauen aus. Es gibt keine Anhaltspunkte, dass die Volksschule ihrer Aufgabe nicht angemessen nachkomme.
Wie Sie wissen, ändern auch die neuen sprachregionalen Lehrpläne nichts an der bisherigen Praxis und garantieren weiterhin einen stufen- und altersgerechten Sexualkundeunterricht. Weder gibt es ein eigenes Fach Sexualkunde, noch wird im Kindergarten oder auf der Unterstufe Sexualkundeunterricht im engeren Sinn erteilt. Die Initiative bekämpft also etwas, was weder von den Bildungsbehörden noch von den Schulen angestrebt wird. Es ist sehr wohl auch Aufgabe der Schule, das übergeordnete Interesse des Kindeswohls zu schützen, wenn das Eltern nicht tun können oder nicht tun. Leider wachsen nicht alle Kinder in einem behüteten Umfeld auf.
Drei zentrale Konsequenzen der Initiative sind für den Bundesrat problematisch:
1. Eine Annahme der Volksinitiative würde eine wirksame Prävention verhindern und die Chancengleichheit der Schülerinnen und Schüler vermindern. Ein generelles Verbot eines obligatorischen Sexualkundeunterrichts liefe dem Anspruch von Kindern und Jugendlichen auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit zuwider.
2. Die Initiative greift unnötig in die kantonale Schulhoheit ein. Ihre Forderungen erschweren und verunmöglichen bewährte Formen des Sexualkundeunterrichts oder des Unterrichts zur Prävention von sexuellen Missbräuchen, von sexuell übertragbaren Krankheiten und von Jugendschwangerschaften. Immer noch unter diesem zweiten Punkt: Die Erteilung des Sexualkundeunterrichts durch externe Fachpersonen, z. B. durch eine Ärztin oder einen Arzt, würde verunmöglicht. Das bestehende System trägt dazu bei - ich wiederhole mich -, dass die Quote der Jugendschwangerschaften in der Schweiz im internationalen Vergleich tief ist. Dieser Erfolg würde gefährdet. [PAGE 328]
3. Man kann sicherlich geteilter Meinung sein, ob eine derart konkrete Lehrplangestaltung und solche unterrichtsorganisatorische Fragen überhaupt in den Grundrechtskatalog unserer Bundesverfassung gehören; Herr Ständerat Luginbühl hat sich vorhin diesbezüglich sehr deutlich geäussert. In unserem Rechtssystem sehe ich keinen Anlass für die Einführung einer Bestimmung zum Schutz vor schulischem Unterricht.
Kurz: Im Interesse der Kinder und Jugendlichen, die unter dem besonderen Schutz der Bundesverfassung stehen, bitte ich Sie, der Einschätzung des Bundesrates, des Nationalrates und Ihrer vorberatenden Kommission zu folgen und die Volksinitiative deutlich zur Ablehnung zu empfehlen.