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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2015-06-01

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-01

Wortprotokoll

Die Diskussionen zu dieser Volksinitiative in der WBK waren tatsächlich kurz, aber klar. Es war den Kommissionsmitgliedern klar, dass diese Volksinitiative in erster Linie in die Kompetenz der Kantone eingreifen möchte. Wir kennen bereits die bestehende Grundrechtsbestimmung in Artikel 11 der Bundesverfassung: Diese garantiert den Schutz der Unversehrtheit der Kinder und Jugendlichen und die Förderung ihrer Entwicklung. Diesen Rechten der Kinder und Jugendlichen sind die Kantone verpflichtet. Das ist gut so, und das soll auch so bleiben.

Allfällige Missstände können am besten durch die zuständigen Schulbehörden, zusammen mit den Eltern und eben in der Kompetenz der Kantone, behoben werden. In der WBK war klar, dass es wichtig ist, dass die Kinder zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Informationen erhalten. Es geht aber nicht an, dass wir mit dieser Volksinitiative eine Verfassungsbestimmung erhalten, die eben klar gegen die Aufgabenteilung, gegen die Kompetenz der Kantone legiferiert.

Die WBK hat mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung mit Bestimmtheit gegen diese Initiative gestimmt. Es geht hier wirklich darum, dass diese Fragen, dass diese wichtigen Sachthemen dort behandelt und diskutiert werden, wo sie nahe bei den Kindern sind, nahe bei den Eltern. Dafür sind die Kantone zusammen mit den Schulgemeinden, den Schulbehördemitgliedern zuständig.

Ich bitte Sie deshalb, diese Initiative abzulehnen.

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