AB 176889
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-12-04
Wortprotokoll
Ich bin natürlich froh, dass Sie diesem Geschäft schon in der Kommission positiv gegenüberstanden und einstimmig entschieden haben. Sie wissen, woher ich komme. Sie wissen auch, dass wir miteinander dafür kämpfen, dass die Beschäftigung in unserem Land sehr hoch und die Arbeitslosigkeit tief bleibt. Das setzt voraus, dass das Land industrialisiert bleibt. Wir reden hier über einen Beitrag, der dazu dient, die Industrialisierung unseres Landes erhalten zu können.
Es geht um die drei von Frau Ständerätin Fetz erwähnten Produkte, die sich in den letzten Jahren bewährt haben, bis Ende 2015 befristet sind und jetzt ins öffentliche Recht überführt werden sollen. Was sind die Vorteile der Bondgarantie, der Fabrikationskreditversicherung und der Refinanzierungsgarantie? Es geht sicherlich einmal darum, dass bei den Unternehmungen die Liquidität gestützt werden kann, dass die Finanzierung optimiert werden kann und dass die Unternehmen in Wachstumsphasen und in schwierigeren Wachstumsmärkten gezielt unterstützt werden können. Wie gesagt, die Instrumente haben sich bewährt. Die Versicherung ist selbsttragend, das wurde richtigerweise gesagt, und sie funktioniert subsidiär, das ist entscheidend.
Im Ausland gibt es dieses Angebot auch. Würden wir dieses Angebot jetzt zurücknehmen, obwohl es die Einführungszeit gut überstanden hat, hätte unsere Industrie kürzere Spiesse.
Eine Bemerkung bezüglich der administrativen Entlastung: Neu kann der Abschluss eines Vertrags auch verfügt werden. Das reduziert die Belastung insbesondere für die KMU entscheidend. Das scheint mir wichtig zu sein.
Wir haben in der WAK vor allem drei Fragen diskutiert, nämlich die Nachhaltigkeit, die Währungsrisikoabsicherung und die Beschäftigungswirksamkeit für KMU. Ich äussere mich zu jedem dieser drei Punkte nur mit wenigen Sätzen.
Die Serv ist nicht einfach handlungsgetrieben, sondern es wird jedes einzelne Projekt mit grösster Sorgfalt beurteilt, auch nach Nachhaltigkeitskriterien. Kürzlich wurde ein grosses Projekt in Afrika abgelehnt, weil nicht sichergestellt werden konnte, dass man davon ausgehen kann, dass die Menschenrechtsfragen in unserem Sinne und mit unseren Ambitionen beachtet werden. Es wird also nicht blind alles unterstützt, sondern Nachhaltigkeitsaspekte werden sehr sorgfältig einbezogen.
Zum Stichwort Wechselkursrisiko-Versicherung erinnere ich an die Neunzigerjahre; das war damals im ERG-Kontext. Die Garantien, die gegeben wurden, haben letztlich zu einem Verlust von etwa 900 Millionen Schweizerfranken geführt. Das wollen wir selbstverständlich nicht. Die Exporteure können die Währungsrisikoabsicherung mit marktüblichen Instrumenten machen, der Bund braucht keine unkalkulierbaren Risiken einzugehen. Wie richtigerweise gesagt wurde, arbeitet die Serv auch kostendeckend und vor allem auch im Kontext der WTO-Richtlinien.
Stichwort KMU: Sie finden auf Seite 4066 der Botschaft einen Hinweis auf die Beschäftigungswirkung bei den KMU; es geht doch immerhin um etwa 19 000 Arbeitsplätze, die dank der Serv Jahr für Jahr in unserem Land gesichert werden. Wir reden also über eine Stärkung des Standortes Schweiz, wir reden über verlässliche Rahmenbedingungen, wir reden über Rechtssicherheit.
Ich bitte Sie, diese drei Instrumente, die für die Industrie sehr wichtig sind, ins ordentliche Recht zu überführen und dem Entwurf des Bundesrates bzw. dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen.