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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2014-12-04

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-12-04

Wortprotokoll

Ich will nicht wiederholen, was der Kommissionssprecher eben sehr richtig gesagt hat. Die Vorlage ist vorgestellt worden, sie ist grundsätzlich unbestritten, wie ich die Kommissionsdiskussion in Erinnerung habe. Es geht um die auf Artikel 108 der Bundesverfassung basierende Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus, die wiederum auf dem Wohnraumförderungsgesetz basiert. Wir reden von einem Rahmenkredit für Eventualverpflichtungen in der Höhe von 1,9 Milliarden Schweizerfranken, und das für die Zeit von Mitte 2015 bis Ende 2021. Mit diesem Rahmenkredit schreiben wir die seit 2003 gelebte Wohnbauförderungspolitik fort. Es ist also keine neue Massnahme, sondern die Fortsetzung einer bewährten Praxis im herkömmlichen Umfang.

Meinerseits zwei Worte zu den Risiken; noch einmal: Es geht um Eventualverpflichtungen. Es wurde schon gesagt, dass seit 2003 keine Bürgschaft eingelöst werden musste. Das heisst, dass die Organisationen sehr solide funktionieren. Sie sind sehr solide geführt. Das Controlling ist sehr stringent, solide aufgebaut, und damit ist das Risiko minimal. Strikt angewandte Bewilligungskriterien regeln, wer die EGW-Mittel beanspruchen darf, welche Liegenschaften bis zu welchem Wert finanziert werden dürfen und wie die Sicherstellung zu erfolgen hat. Die Bewirtschaftung der Ausleihungen ist bis zu deren Rückzahlung detailliert geregelt. So viel zum Stichwort Risiko.

Dann zu den Bewohnern, auch meinerseits in aller Kürze: Wer ist berechtigt? Ständerat Bischof hat uns das eben gesagt. Ich will aber meinerseits eine Vorbemerkung gemacht haben, nämlich dass die Verbürgung von EGW-Anleihen nicht primär auf die Vergünstigung des Wohnraumes [PAGE 1174] ausgerichtet ist. Wenn das nicht das erste Kriterium ist, worum geht es dann? Es geht um die Förderung der Trägerorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus.

Die gemeinnützigen Wohnbauträger kennen statutarische Verpflichtungen betreffend ihre Zielgruppen. Das sind in erster Linie wirtschaftlich Schwächere, und das sind auch ältere Menschen. Es wurde richtigerweise gesagt: Etwa 70 Prozent aller Wohnungen kennen Belegungsvorschriften und bieten dann den Wohnraum gemäss diesen Kategorien an. Die Bauträger, die eine Bürgschaft beanspruchen, beachten diese Grundsätze, und sie halten sich vor allem auch an die Charta, die auch schon erwähnt wurde. Damit ist vonseiten der Behörden kein weiteres Eingreifen notwendig. Mit anderen Worten: Die Verantwortung soll beim Vermieter bleiben. Der weiss am besten, wie er mit den verbürgten Geldern innerhalb seines Auftrages, innerhalb der Charta richtig umgeht.

Es geht also um die Weiterführung einer bewährten Unterstützung, es geht nicht um ein neues Förderprogramm. Deshalb bitte ich Sie, dem Bundesrat und Ihrer Kommission zu folgen.