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Bischof Pirmin · Ständerat · 2014-12-04

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-04

Wortprotokoll

Bundesrat und Kommission unterbreiten Ihnen einen Rahmenkredit von 1,9 Milliarden Franken. Der Rahmenkredit soll für erneuerte Bürgschaften im Wohnraumförderungsbereich verwendet werden. Er umfasst Eventualverpflichtungen zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Gemäss Botschaft dient der Kredit vor allem der Verbürgung von Anleihen der sogenannten Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW). Der Rahmenkredit scheint mit 1,9 Milliarden Franken hoch, er wird aber nur ausgabenwirksam, wenn eine Bürgschaft eingelöst werden muss. Glücklicherweise war das seit Beginn der Existenz dieses Instruments noch nie der Fall.

Der Bund unterstützt mit seinen Bürgschaften die Aktivitäten der EGW, die mittels Anleihen direkt auf dem Kapitalmarkt Gelder beschafft. Dank dieser Bundesbürgschaft konnten langfristig vorteilhafte Bedingungen in diesem Bereich des preisgünstigen Wohnungsbaus erreicht werden. Seit 2003, seit Beginn der Existenz dieses Instruments, sind rund 27 000 Wohnungen erstellt worden, und das in knapp 800 Liegenschaften in der ganzen Schweiz. Der 2011 gesprochene Rahmenkredit wird 2015 ausgeschöpft sein, deshalb der heutige Antrag auf Erneuerung. Die Erneuerung wird für weitere gut sechs Jahre laufen. Der Kredit stützt sich auf das Wohnraumförderungsgesetz. Er soll dazu beitragen, dass Wohnbaugenossenschaften und andere gemeinnützige Bauträger ihren heutigen Marktanteil von etwa 8 Prozent halten können - 92 Prozent sind im voll privatwirtschaftlichen Bereich -, der weder erhöht noch gesenkt werden soll. Geografisch bezieht sich der Anwendungsbereich auf die ganze Schweiz, allerdings vorwiegend auf Städte und Agglomerationen, wo das Wohnungsnotproblem grösser ist als auf dem Land.

Ihre Kommission hat sich mit drei Spezialfragen beschäftigt, die ich Ihnen kurz erläutern möchte.

Es ging zunächst um die Frage, ob die Wettbewerbsneutralität dieses Rahmenkredits gewahrt ist. Bundesrat und Kommission gehen davon aus, dass die Wohnbauerstellung in der Schweiz grundsätzlich dem Markt überlassen ist und privatwirtschaftlich erfolgt, also nicht staatlich. Der Wert der heute ausstehenden Anleihen beträgt gegenwärtig etwa 2,5 Milliarden Franken und umfasst damit nur etwa 0,28 Prozent aller Hypothekardarlehen - man kann also hier schon mengenmässig nicht von einer Wettbewerbsverzerrung sprechen. Der Effekt ist aber erheblich. Im Durchschnitt führte die Vergünstigung dazu, dass die Zinssätze für die gemeinnützigen Wohnbauträger um etwa einen ganzen Prozentpunkt tiefer liegen als die marktüblichen Zinsen. Das wiederum hatte zur Folge, dass die entsprechenden Genossenschafter oder Mieter eine Wohnraumvergünstigung im Umfang von etwa 6 Prozent erhalten haben und erhalten. Damit ist das Ziel der Förderung des preisgünstigen, gemeinnützigen Wohnungsbaus nach Ansicht der Kommission erreicht.

Die zweite Frage, die sich die Kommission stellte, weil diesbezüglich auch Fragen seitens des Hauseigentümerverbandes gestellt worden waren, war, wie es mit der Belegung der betreffenden Wohnungen steht. Profitieren, salopp gesagt, die "richtigen" Menschen von diesen vergünstigten Wohnungen oder nicht? Hier haben wir uns vom Bundesamt für Wohnungswesen instruieren lassen, dass mehr als zwei Drittel der gemeinnützigen Wohnungen heute unter zwingenden Belegungsvorgaben stehen. Das heisst, die entsprechenden Wohnbauträger überprüfen vorgängig, ob entsprechende Einkommens- oder Vermögensbedingungen erfüllt sind oder nicht. Es gibt auch eine diesbezügliche Charta, die die Träger unterschrieben haben. Umgekehrt haben wir auch gemerkt, dass die nötige Durchmischung eines Quartiers nicht mehr gewährleistet wäre, wenn die Belegung nur aus rein sozialen Gründen auf Bezügerinnen und Bezüger tiefer Einkommen beschränkt würde. Eine gewisse Offenheit ist hier auch nicht falsch und wurde von der Kommission als richtig empfunden.

Schliesslich prüfte die Kommission die Frage, ob die Risiken, die der Bund mit dem Rahmenkredit und mit den entsprechenden Eventualverpflichtungen eingeht, abschätzbar und richtig bewertet sind. Aus dem Geschäftsbericht der EGW von 2013 wird ersichtlich, dass die durchschnittliche Belehnung der Objekte, von denen wir sprechen, etwa 67,3 Prozent des Ertragswerts der Liegenschaften beträgt. Der durchschnittliche Kapitalisierungssatz der ausstehenden Finanzierungen liegt bei 6,2 Prozent. Man kann hier rein zahlenmässig von einer vorsichtigen Kreditgewährung sprechen. Die Zinsen sind quartalsweise zu bezahlen. Wenn entsprechende Ausfälle passieren, werden säumige Schuldner strikte und unverzüglich gemahnt. Es gab bisher weder auf der Kapitalseite noch bei den Zinsen Verzögerungen oder sogar Ausfälle. Also ist auch hier die Zahlungsmoral als sehr gut zu bezeichnen. Das Institut hat eine langjährig tätige Revisionsstelle, die eine jährliche ordentliche und volle Revision vornimmt.

Ihre Kommission kommt aus diesen Überlegungen heraus zum Schluss, Ihnen einstimmig die Annahme des Rahmenkredits zu beantragen.