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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2014-12-04

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-04

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, an Ihren bisherigen Beschlüssen festzuhalten und bei Artikel 4 der Mehrheit zu folgen.

Mit dem Stipendienkonkordat von 2009, das seit 2013 in Kraft ist, haben die Kantone den Weg zu einer einheitlichen Anwendung der Stipendienregelung eingeschlagen. 16 Kantone sind dem Konkordat bis April 2014 beigetreten, das sind immerhin 70 Prozent der Wohnbevölkerung. Es geht somit noch um die Frage, ob auch die minimal auszurichtenden Beiträge vereinheitlicht werden sollen und ob der Bund eine materielle Harmonisierung der Geldbeträge vorschreiben soll.

Wir müssen hier auch daran denken, dass die Rahmenbedingungen in den Kantonen ganz unterschiedlich sind. Ein Student im Kanton Zürich hat grundsätzlich die Möglichkeit, jeden Abend nach Hause zu gehen, eine Studentin aus dem Kanton Graubünden hingegen ist in der Regel gezwungen, eine Unterkunft zu suchen - dies einfach als Beispiel dafür, dass nicht alle Kantone die gleichen Bedingungen haben. Sieben Kantone richten tiefere Beträge aus, was sicher begründet ist, wie ich mit dem Beispiel gezeigt habe. Diese Kantone würden dann zu einer Erhöhung gezwungen.

Wichtig und zentral ist aber auch, dass für eine materielle Harmonisierung dem Bund schlicht und einfach die Ermächtigung fehlt. Es gibt hier keine Bundeskompetenz, und es gilt, die Aufgabenteilung gemäss NFA zu respektieren.

Ich bitte Sie, an Ihren Beschlüssen festzuhalten.