Fetz Anita · Ständerat · 2014-12-04
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-12-04
Wortprotokoll
Wir sind in der vorletzten Runde beim Gegenvorschlag zur Initiative der Studierenden bezüglich der Stipendien. Die Differenz, die wir jetzt noch haben, bezieht sich auf Artikel 15 des Stipendienkonkordates. Dort geht es darum, minimale Standards bei der Höhe der Stipendien herzustellen.
Wie Sie wissen, gibt es sehr grosse Unterschiede bei der Höhe der Stipendien, und das tangiert natürlich massiv die Chancengleichheit, die ja verfassungsmässig garantiert ist. Ich würde sagen, bei der Güterabwägung bezüglich Föderalismus und Chancengleichheit ist die Chancengleichheit doch ein bisschen höher zu werten. Viele vergessen, dass die Studierenden ja die Kosten an ihrem Studienort stemmen müssen. Die Universitäten in der Schweiz befinden sich diesbezüglich nicht in den sehr günstigen Landesteilen, sondern sie befinden sich eher in städtischen Gebieten, wo halt die Kosten für die Miete, für den Lebensunterhalt ganz allgemein sehr viel höher sind als in anderen Regionen der Schweiz. Ich meine, vor allem die Heimatkantone, die doch relativ niedrige Stipendien vergeben, unterschätzen einfach, dass die Lebenshaltungskosten in den Universitätsstädten enorm viel höher sind als in gewissen Heimatkantonen der Studierenden. [PAGE 1171]
Der Minderheit geht es bei dieser Frage darum, dass wir berücksichtigen wollen, dass ein gewisses Abgleichen und ein gewisser minimaler Standard bei den Stipendien gesichert sein müssen. Sonst können wir eigentlich nicht mehr von einem echten Gegenvorschlag zur Initiative der Studierenden reden.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.