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Flach Beat · Nationalrat · 2014-06-19

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2014-06-19

Wortprotokoll

In Block 6 geht es insbesondere um die Tätigkeiten der Finanzintermediäre und ihre Sorgfaltspflichten und Sorgfaltsrechte. Die Grünliberalen werden überall den Anträgen der Mehrheit folgen und die Minderheitsanträge ablehnen. Ich werde kurz erläutern, weshalb.

Bei Artikel 9 folgen wir der Mehrheit, die eine Verschärfung vorsieht, die bereits vom Bundesrat eingeführt worden ist. Es geht darum, dass der Finanzintermediär der Meldestelle für Geldwäscherei Meldung machen muss, wenn er weiss oder den begründeten Verdacht hat, dass die in Geschäftsbeziehungen involvierten Vermögenswerte aus einem Verbrechen oder einem qualifizierten Steuervergehen stammen usw. Es ist jetzt Wortklauberei, ob man hier noch den Passus aus dem Minderheitsantrag I einfügen will, wonach es darum geht, ob er einen "begründeten Verdacht" hat oder ob er nur einen "Verdacht" hat. Letztlich sind es Bankmitarbeiter, die diese Transaktionen überprüfen müssen. Wir fahren hier gut damit, wenn wir dem Entwurf des Bundesrates folgen.

Eine andere Frage betrifft das Tipping-off: Wie geht man vor, wenn der Finanzintermediär, der Bankmitarbeiter, feststellt, dass vielleicht etwas nicht stimmt, dass hier Gelder verschoben werden, die aus illegalen Quellen stammen könnten? Die Gelder könnten, müssen aber nicht aus solchen Quellen stammen; es ist ja vorerst noch ein Verdacht, der begründet sein muss, den dieser Mitarbeiter hegt. Wie geht er da also weiter vor? Eigentlich vermag die Idee des Bundesrates zu überzeugen, wonach man in diesem Moment dafür sorgt, dass der betreffende Kunde nicht sofort informiert wird, dass er quasi im Glauben gelassen wird, es sei für ihn alles in Ordnung. Er kann seine Finanztransaktionen durchführen, und im Hintergrund kann die Meldestelle überprüfen, worum es geht. Allenfalls kann sie dann auch eine Anzeige machen.

Allerdings ist bei dieser Frage überhaupt nicht geklärt worden, wie die Verantwortlichkeit der Bank in diesen Fällen aussieht. Die Verwaltung konnte uns nicht klar sagen, was passiert, wenn eine Transaktion vorgenommen wird, die dazu führt, dass ein Teil des Geldes einfach verschwindet. Wie sieht es für die Bank aus, wenn aufgrund einer solchen Transaktion, die trotz Verdacht durchgeführt wurde, Dritte geschädigt werden? Sie könnten dann auf die Bank zugehen und sagen: Eigentlich habt ihr doch eure Sorgfaltspflichten missachtet, da ihr diese Transaktion trotzdem ausgeführt habt.

Trotz der eigentlich guten Idee sind wir der Meinung, dass das, was hier vorliegt, noch nicht reicht. Vor allem sind wir dagegen, dass die Finanzintermediäre damit in eine seltsame Situation geraten können. Deshalb lehnen wir den Antrag der Minderheit ab und stimmen mit der Mehrheit, welche den ganzen Artikel 9a streichen will.

Ähnlich ist es bei Artikel 10, bei dem es vor allem darum geht, die Fristen zu verlängern. Wir glauben, dass das in denselben Zusammenhang gehört wie die Frage, wie der Finanzintermediär mit den Meldungen umgehen soll, wie lange er den Kunden quasi hinhalten kann. Jetzt sind die Fristen sehr kurz, das ist richtig. Das führt aber auch dazu, dass schnell untersucht werden und sehr schnell entschieden werden muss, was der Finanzintermediär mit dem gesperrten Konto zu machen hat.

Ich bitte Sie deshalb, überall der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und die Anträge der Minderheiten abzulehnen, einschliesslich jener, die hier alles streichen und damit eigentlich noch vor die ersten Sorgfaltspflichtregelungen zurückgehen wollen. [PAGE 1263]